CK • Washington. Die Rechtsfolgen der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung für geschützte Geschäftsgeheimnisse erörterte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, der die gesamten USA umfasst, mit unterschiedlichen Szenarien am 24. September 2009 im Fall
Kara Technology Inv. v. Stamps.com, Inc., Az. 09-1027.
Beide Unternehmen sind sich einig, dass ein
Non-Disclosure Agreement den Austausch von technischen Informationen bei einer Besprechung im Mai 2000 erfasste. Eine Verletzung kann vorliegen, doch war die Übergabe des Knowhows bei der Klagerhebung im Herbst 2004 gerade verjährt, sodass sie im Untergericht nicht eingehend geprüft wurde.
Die Berufung weist den Fall an das Instanzgericht zurück, damit es auch die Verjährung unter dem Aspekt der späteren Verletzung durch Missbrauch des Knowhows prüft. Zudem muss es prüfen, ob die Offenlegung durch die Klägerin bei einer Messe die Geheimnatur des Knowhows beendete und damit eine Verletzung unmöglich wurde.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verjährungsfrist im US-Recht, die auf die konkreten Daten abstellt - nicht auf x Jahre plus Rest des Jahres, - und die Bedeutung des
Confidentiality Agreement im amerikanischen Recht. Ohne diese Vereinbarung tauscht man kein Wissen in einer Besprechung mit Dritten aus. Das gilt für einen
Business Plan genauso wie für Knowhow.