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Mittwoch, den 30. Sept. 2009

Transparenz im Waffenhandel  

.   Sunshine - die Öffentlichkeit soll wissen, was die Exekutive tut. Alles wird im Federal Register verkündet, und die Öffentlichkeit darf meist kommentieren, bevor die endgültige Entscheidung fällt.

Selbst der Waffenhandel fällt unter das Transparenzgebot. Secret oder Classified ist manches, selbst das Wissen.

Doch ein Waffenhandel mit Marokko steht beispielsweise mit zahlreichen Details im Federal Register vom 29. September 2009, Bd. 74, Heft 187, S. 49862. Dazu gehört auch das Begleitschreiben des Pentagons an die zuständige Sprecherin des Kongresses.

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Dienstag, den 29. Sept. 2009

Internetrouter in USA: Bundesstraftat  

.   Der Bund genießt nach der Commerce Clause der Bundesverfassung weitreichende Zuständigkeiten, sobald die Grenzen eines Staates oder der USA überschritten werden. Das gilt auch für Telefonate und Internet-Verkehr, und im zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Bereich.

Bei einer Strafverfolgung wegen Telefonaten und Internet-Chat in Florida stellte sich die Frage, ob der Bund zuständig wird, wenn ein Router in Virginia den Verkehr abwickelt.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte diese Frage am 23. September 2009 im Fall USA v. Charles S. Faris, III. Wenn das zugrundeliegende Sexualdelikt in Deutschland erörtert worden, doch über einen Router in den USA gelaufen wäre, dürfte die Rechtslage vergleichbar sein.

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Montag, den 28. Sept. 2009

Geheimdaten missbraucht: Ersatz?  

.   Die Rechtsfolgen der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung für geschützte Geschäftsgeheimnisse erörterte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, der die gesamten USA umfasst, mit unterschiedlichen Szenarien am 24. September 2009 im Fall Kara Technology Inv. v. Stamps.com, Inc., Az. 09-1027.

Beide Unternehmen sind sich einig, dass ein Non-Disclosure Agreement den Austausch von technischen Informationen bei einer Besprechung im Mai 2000 erfasste. Eine Verletzung kann vorliegen, doch war die Übergabe des Knowhows bei der Klagerhebung im Herbst 2004 gerade verjährt, sodass sie im Untergericht nicht eingehend geprüft wurde.

Die Berufung weist den Fall an das Instanzgericht zurück, damit es auch die Verjährung unter dem Aspekt der späteren Verletzung durch Missbrauch des Knowhows prüft. Zudem muss es prüfen, ob die Offenlegung durch die Klägerin bei einer Messe die Geheimnatur des Knowhows beendete und damit eine Verletzung unmöglich wurde.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Verjährungsfrist im US-Recht, die auf die konkreten Daten abstellt - nicht auf x Jahre plus Rest des Jahres, - und die Bedeutung des Confidentiality Agreement im amerikanischen Recht. Ohne diese Vereinbarung tauscht man kein Wissen in einer Besprechung mit Dritten aus. Das gilt für einen Business Plan genauso wie für Knowhow.

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Sonntag, den 27. Sept. 2009

Reorganisation verletzt Lizenzen  

.   Eine Neustrukturierung im Unternehmen kann leicht Softwarelizenzen verletzen und deren Verlust auslösen. Die Folgen der gesellschaftsrechtlichen Schritte ohne sorgfältige Beachtung der urheber- und vertragsrechtlichen Pflichten erörtert das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks in Sachen Cincon Systems, Inc. v. Novelis Corp., Az. 07-4142, am 25. September 2009.
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Freitag, den 25. Sept. 2009

Zustellung via Facebook  

.   Ohne Zustellung keine Zuständigkeit. Drückt sich der Beklagte, greifen Sondervorschriften, notfalls der Wurf der Klageschrift über einen Zaun.

Aus Australien und Neuseeland kommt eine weitere Methode nach Nordamerika, zunächst nach Kanada: In Substitutional Service via Facebook in Alberta berichtet Shaunna Mereau am 24. September 2009 von einem Beschluss aus Alberta.

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Donnerstag, den 24. Sept. 2009

Gerichtsbarkeit ohne Zuständigkeit  

.   Bei Erörterungen amerikanischen Prozessrechts, insbesondere der vielbeklagten maßlosen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte, wird oft der feine Unterschied zwischen Gerichtsbarkeit und örtlicher Zuständigkeit übersehen.

Die sachliche Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, ist weniger von diesem Vorwurf betroffen. In Sachen Cynergy Systems, Inc. Bright School, Inc. et al.,, Az. 09-cv-1079-11, erörtert das Bundesgericht des District of columbia die angegriffene örtliche Zuständigkeit im Sinne von Venue bei von der Beklagten zugestandener Gerichtsbarkeit im Sinne von personal Jurisdiction.

Das Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die beklagte Person will die Beklagte nicht anzweifeln. Lediglich Venue ist strittig, und zwar wegen einer mangelhaften Gerichtsstandsklausel:
The parties shall submit to the jurisdiction of, and accept that venue is proper in, the State of [sic] Federal Courts of the State of California in any legal action or proceeding.
Aus ihr geht die Ausschließlichkeit der getroffenen Wahl nicht hervor, stellt das Gericht am 22. September 2009 fest. Diese Klausel darf es ignorieren.

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Mittwoch, den 23. Sept. 2009

Urteile aus New York City  

.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute unter anderem die nachfolgenden unveröffentlichten Entscheidungen:
  1. Sly Magazine, LLC v. Weider Publications L.L.C.
  2. Viscusi v. Proctor & Gamble
  3. Coastal Caisson Corp v. E.E. Cruz
Das Gericht ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.

Unpublished Opinions sind nicht wortwörtlich unveröffentlicht. Sie werden verkündet, und die obigen Verknüpfungen führen zur Begründung und Erklärung.

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Dienstag, den 22. Sept. 2009

Patent-Troll-Fänger zum Schweigen bringen  

.   Litigation is War - Prozessführung ist Krieg, lautet der Wahlspruch vieler Litigators. Kein Wunder dann, dass sich Litigators in Texas auch gegen einen Prozessberichterstatter wenden.

Rick Frenkel wird von selchen Prozessanwälten verklagt, weil er über Patent-Troll-Prozesse in einer Weise berichtete, die den Klägern missfiel. Unter dem Titel Patent Troll Tracker Trial erklärt Techdirt am 21. September 2009 die genauen Umstände.

Frenkel werfen die feinen Kollegen eine Diffamierung vor. Techdirt gelangt zur Erkenntnis, dass es ihnen eher darum geht, Frenkel zum Schweigen zu bringen.

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Neutrale Netzneutralität  

.   Das Weiße Haus brachte seine Net Neutrality in HTML auf die Reihe: Kurz-URL: http://wh.rex.im. Die Netzneutralitätserklärung der zuständigen Federal Communications Commission, FCC, Kurz-URL: http://fcc.rex.im kam nicht im HTML-Format. Adobe und Word sind nicht gerade neutral. Hoffentlich wird die Net Neutrality-Verordnung der FCC neutraler.
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Montag, den 21. Sept. 2009

Urteile aus New York City  

.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute neben anderen die folgenden Entscheidungen:
  1. Lindsay v. Ass'n of Prof'l Flight Attendants
  2. Hernandez v. Coffey
  3. Deiulemar Shipping SPA v. Probulk Carriers Limited
  4. Securities and Exchange Commission v. Drucker
  5. Wellesley v. Debevoise & Plimpton LLP and Dressler
  6. Dreyfuss v. Etelecare Global Solutions-US Inc.
  7. Deebs v. ALSTOM Transportation, Inc.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.

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Mit dem Typometer zum Supreme Court  

.   Bald beginnt die neue Amtsperiode des Obersten Bundesgerichtshofs der USA. Für Schriftsätze an den Supreme Court sei daher an die neuen Format- und Bescheinigungsregeln erinnert.

Am wichtigsten ist den neun Richtern der Schrifttyp. Das Gericht schreibt einen Schnitt aus der Century-Familie vor; die Größe beträgt 12 Punkt. Das Gericht stellt allerdings in seiner Übersicht vom 16. August 2007 nicht klar, mit welchem Betriebssystem die Schrift für die elektronische Dokumentenfassung gemessen wird. Unter Unix, Linux, OSX oder Windows kann sie anders erscheinen. Dann hilft dem Anwalt nur ein Typometer.

Fußnoten erscheinen als 10 Point. Das Gericht verlangt zudem eine unterzeichnete Bestätigung über die Einhaltung der Formatregeln, insbesondere die Textlänge, die nach Worten, nicht Seiten zu berechnen ist. Die Bescheinigung der für die Erstellung des Schriftsatzes verantwortlichen Person muss wie folgt lauten:
As required by Supreme Court Rule 33.1(h), I certify that the document contains _____ words, excluding the parts of the document that are exempted by Supreme Court Rule 33.1(d).
I declare under penalty of perjury that the foregoing is true and correct.
Executed on _____________, 20___.
__________________
(Signature)
Eine Verletzung der Formatbestimmungen stellt daher einen Meineid dar, den das Gericht zivil- und strafrechtlich verfolgen kann.

Andere wichtige Bestimmungen betreffen das Inhaltsverzeichnis, den Austausch von Schriftsätzen und insbesondere Amicus Curiae-Schriftsätze von Nichtparteien und ihre elektronische Zustellung an alle Beteiligten. Freunde des Gerichts müssen ausdrücklich bestätigen, dass The parties have consented to the filing of this brief.

Da bei Amicus Curiae-Schriftsätzen Bedenken wegen mangelnder Unabhängigkeit der Amici auftraten, ist die folgende Pflichtbestätigung heute von besonderer Bedeutung, und zwar schon bei der Planung des Prozessbeteiligung als Amicus Curiae:
No counsel for a party authored this brief in whole or in part, and no counsel or party made a monetary contribution intended to fund the preparation or submission of this brief. No person other than amicus curiae, its members, or its counsel made a monetary contribution to its preparation or submission.

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Sonntag, den 20. Sept. 2009

Netz-Neutralität als Gebot  

.   Seite 1 ist der passende Platz für diese Ankündigung im Wall Street Journal vom 19/20. September 2009: U.S. as Traffic Cop in Web Fight.

Die Nicht­verzerrung des Internetverkehrs durch Telekommuni­kations­unternehmen, und darunter insbesondere die Drahtlos­anbietern, soll am Montag als neue Regelung von der Federal Communications Commission vorgeschlagen werden.

Net Neutrality ist wegen beabsich­tigter Verzer­rungen mancher Leitungs­anbieter bedeutsam geworden, obwohl Verzerrungen per se rechtswidrig sind und daher gar keinen Regulierungs­bedarf stellen sollten.

Als Beispiel zitiert das WSJ den Skype-Eingriff auf dem iPhone durch AT&T. Das Google Voice-Verbot auf dem iPhone passt gleicher­maßen. GV funktioniert problemlos auf dem entdrosselten iPhone. Die Sperre stellt eine Verletzung des Kartell- und Kommunikations­rechts dar.

Vielen geht es bei der Gleich­behandlung dessen, was durch die Leitungen strömt, um Filme und andere Materialien mit erheblichen Datenmengen.

Die Leitungsinhaber wollen allerdings auch nach der Quelle des Materials differenzieren und an der bevorzugten Behandlung mancher Lieferungen verdienen. Ihnen ist Net Neutrality ein Dorn im Auge. Angesichts hoher Ausgaben bei Frequenzauktionen ist ihre Einstellung verständlich, doch mit dem Internet-Gemeinwohl unvereinbar.

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Samstag, den 19. Sept. 2009

Sammelklage wegen Prämien  

.   Versicherungsprämien sollen anfangs so kalkuliert worden sein, dass sie unrealistisch das Versicherungsrisiko deckten, doch zu mehr Abschlüssen führten, behaupten die Sammelkläger in Robert Rakes v. Life Investors Insurance Co., Az. 08-2626.

Das Urteil des achten Bundesberufungsgerichts der USA erklärt am 18. September 2009 ausführlich, wieso diese Kalkulation zulässig war und spätere Prämiensteigerungen nicht zum Schadensersatz berechtigen.

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Freitag, den 18. Sept. 2009

Ansiedlungshilfe Thyssen-Krupp  

.   Ein Beispiel für amerikanische Industrieansiedlungshilfen findet sich im Bundesanzeiger, Federal Register, vom 18. September 2009. In Band 74, Heft 180, Seite 47921 ist vom Wirtschaftsministerium die Verkündung einer Sonderzone unter dem Titel Foreign-Trade Zone 82, Application for Subzone Authority, ThyssenKrupp Steel and Stainless USA, LLC, Extension of Comment Period abgedruckt. Diese Regelung stehen unter der Bedingung der Stellungnahme der Öffentlichkeit. Mit der neuen Mitteilung wird die Frist zur Stellungnahme geändert.
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Donnerstag, den 17. Sept. 2009

Marke: Seite lädt nach 2 Minuten  

.   Wenn eine Webseite zwei Minuten zum Laden braucht, kann man dann vermuten, dass sie marken- und urheber­recht­lich zur weiten Verbreitung der Marke beigetragen hat?

1997 gab es noch nicht viele Webseiten, aber eine graphikintensive Webseite, die die Geduld und das Modem über­strapaziert, kann nicht unbedingt als Beweis dafür gelten, dass die behauptete Marken- und Urheberrechts­verletzerin von ihr wusste, entschied das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks am 16. September 2009 in Sachen Art Attacks Ink, LLC v. MGA Entertainment Inc., Az. 07-56110.

Das Gericht erörterte zudem das Merkmal der Bekanntheit aufgrund von Mindest­umsätzen. Mit 2000 T-Shirts pro Jahr kann es kaum bewiesen werden. Wenn dann auch nicht belegt ist, dass die Hemden in der Öffentlichkeit zu sehen waren, dürfen die Geschworenen bei ihrer Subsumtion das Gegenteil annehmen.

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Mittwoch, den 16. Sept. 2009

Cookies aggressiver, versteckter  

.   Cookies stammen nicht nur von Browsern.

Mit Flash, Silverlight, Internet Explorer und Google Gears können HTML-browserbasierte Schutzmechanismen umgangen werden, erklärt die EFF in New cookie technologies: harder to see and remove, widely used to track you. HTML 5 DOM führt weitere Methoden ein, um Besucher auszuspionieren.

Alle Methoden steigern die Wahrscheinlichkeit der Umgehung von Benutzerabwehrmechanismen und der unzulässigen Datenverarbeitung.

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Ministerialberater haftet wegen Konflikts  

.   $6,5 Mio. schuldet ein Ministerialberater, der der Regierung täuschend die Konfliktfreiheit zugesichert hatte.

Die detaillierte Begründung der Entscheidung in Sachen United States of America v. Science Applications International Corporation, Az. 04-1543, vom 14. September 2009 kann dem deutschen Gesetzgeber als Vorlage dienen, wenn er die unverzichtbaren Anforderungen an Ministerialberater im Hinblick auf ethische Anforderungen und Transparenz formuliert.

Die amerikanischen Bestimmungen verpflichteten das Beratungsunternehmen, auch auf Wettbewerbsvorteile zu verzichten, die sich aus der rechtlich-politischen Beratung der Regierung normalerweise ergeben. Der Staat brauchte keinen Konflikt oder mangelnde Objektivität zu beweisen. Allein das Potenzial dieser Merkmale reicht zur Haftung.

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Dienstag, den 15. Sept. 2009

Bank of Americas Probleme  

.   Von der Smartphone-Fassung vom 14. September 2009: Dieser Tage lehnte ein Gericht die schnelle Prozessabweisung in The Pension Committee of the University of Montreal Pension Plan et al. v. Bank of America Securities, LLC et al., Az. 05 Civ. 9016, ab.

Dabei ging es um Schadensersatz wegen täuschender Investitionsberatung. Das Verfahren wird vor dem United States District Court for the Southern District of New York fortgesetzt.

Heute stellt Manager-Magazin einen weiteren Verlust der Bank of America auf Deutsch dar. Der Prozess betrifft Versprechen von millionenschwere Boni für die pleite gegangene Maklerfirma Merrill Lynch im Zusammenhang mit ihrer Rettung durch die Bank.

Das Gericht lehnte einen Vergleich ab, weil er dem öffentlichen Interesse zuwider läuft und die schlimme Geschichte unter den Teppich kehrt, dabei den Aktionären die Kosten aufbürdet.

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Steuern: Termin 15. September 2009  

.   Steuertermine sind in den USA so unübersichtlich wie das Steuerrecht. Jeder Staat hat andere Regeln, und auch die Termine sind unterschiedlich.

Eigentümer von Grundbesitz schulden ihre Property Tax dem District of Columbia beispielsweise am 15. September 2009. Nebenan in Maryland wird die Zahlung erst am 30. September fällig.

Zum Glück sind die Einkommen- und Lohnsteuertermine halbwegs einheitlich, wenn man von unterschiedlichen Feiertagsregelungen absieht. Die Vorauszahlung der Bundessteuer ist wie die der einzelstaatlichen Steuer in Maryland und D.C. als estimated Tax am 15. September angesagt.

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Wasserlassen im fremden Hafen  

.   Wasser als Ballast im Bauch von Schiffen kann im fremden Hafen Schaden durch Auspumpen anrichten. Diese Frage untersucht die amerikanische Coast Guard.

Im Federal Register vom 14. September 2009 kündigt sie ein öffentliches Anhörungsverfahren an. Auch ausländische Interessen, deren Schiffe von einer etwaigen Neuregelung besonders betroffen sein könnten, sind zur Teilnahme aufgefordert.

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Montag, den 14. Sept. 2009

Anwälte lästern im Netz  

.   Zuviel meckern dürfen Rechtsanwälte in den USA im Internet nicht. Wer seit 20 Jahren EMails und IMs benutzt, hält Vieles für normal und harmlos, aber die Kammern und Ehrengerichte der USA sehen das nicht so locker.

Lästern über Gerichte ist Organen des Rechtswesens genauso wenig erlaubt wie öffentliche Kritik an Mandanten, wenn ihre Identität kaum verschleiert ist.

In A Legal Battle: Online Attitude vs. Rules of the Bar erzählt Jonothan Schwartz einige Vorfälle, die Juristen zu Fall gebracht haben. Die einzige Beruhigung für Anwälte lautet, dass auch Richter in der Grauzone des Standesrechts die Grenzen verfehlten.

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Zeugnisverweigerung: Recht der Presse?  

.   Die Rechtsprechung in den USA hat ein Zeugnis­verweigerungsrecht der Presse aufgrund einzel­staatlicher Gesetze oder bindender Rechtsprechung entdeckt und ausgebaut. Trotzdem kommt es zu Strafverfolgungen von Journalisten, die ihre Quellen nicht offen legen.

Um das Zeugnisverwei­gerungsrecht der Presse bundesweit einheitlich zu regeln, wird im Bund die Einführung eines Presseschildgesetzes erwogen: Free Flow of Information Act.

Eine Erörterung des rechtlichen Umfelds einschließlich der Presse­freiheits­garantie der Bundesverfassung erörtert der Blogbericht The Free Flow of Information Act.

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Sonntag, den 13. Sept. 2009

Klartext Twitter - und Rechte Dritter?  

.   Tweets gehören der Kundschaft: Klartext von Twitter in den neuen Terms of Service, die im deutschen Recht etwa den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen.

Unklar kann dem Kunden allerdings die rechtliche Einstufung der Tweets durch Drittanbieter erscheinen. Twitter stellt ein API zur Verfügung, das Dritten erlaubt, die Tweets weiter zu bearbeiten. Auch ohne API ist das möglich, allerdings mit mehr Aufwand verbunden.

Sehen die Dritten, die Tweets ewig speichern, sie als eigene Ware an? Oder respektieren sie den Wunsch eines Twitter-Kunden auf Löschung oder Nichtverwertung? Wie reagieren sie, wenn jemand einen Rufmord, eine Diffamierung, eine Urheberrechts- oder Markenverletzung reklamiert?

Der Twitter-Kunde muss mit einem Netz von AGBs leben. Die Twitter-TOS allein reichen zur rechtlichen Einschätzung aller rechtlichen Verflechtungen nicht aus.

Immerhin hat Twitter einen ernstzunehmenden Anfang gemacht. Dokumente und Erläuterungen finden sich bei
Overview: http://blog.twitter.com
Terms: http://www.twitter.com/tos
Twitter: http://www.twitter.com

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Samstag, den 12. Sept. 2009

Buy American: Auslandsware genehmigt  

.   Ausnahmsweise darf ein Bundesamt Auslandsware statt amerikanischer kaufen, auch wenn das Buy American-Erfordernis des American Recovery and Reinvestment Act of 2009 das Gegenteil vorsieht.

Das Umweltschutzamt des US-Bundes, Environmental Protection Agency, erklärt die besonderen Umstände und seine Begründung am 11. September 2009 im Federal Register, Bd. 74, Heft 175, S. 46770.

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Freitag, den 11. Sept. 2009

Gruppennetze verletzen Embargokontrollen  

.   Wenn Twitter wegen Wahlen im Iran die Serverwartung verschiebt oder ein anderes Social Network den Dienst an Entwicklungen in Nordkorea oder China anpasst, stellt sich sofort die Frage nach der Verletzung von Embargokontrollen und drohenden Sanktionen.

Das Ausfuhrkontrollrecht der USA erfasst ja nicht nur Amerikaner, sondern auch ausländische Anbieter, und nicht nur Waren, sondern auch Geld, Dienstleistungen und Wissen.

Als Twitter seine Wartungsarbeiten verschob, um dem persischen Volk ununterbrochen zur Verfügung zu stehen, hatte der Anbieter den Segen eines Ministeriums - doch sind noch weitere am Embargovollzug beteiligt.

Das Spannungsfeld zwischen Export Controls und Internet samt Gruppennetzen wurde am 11. September 2009 im Washingtoner Center for Strategic and International Studies, CSIS, unter dem Titel Social Network or Sanction? Web 2.0 Technology, Trade Sanctions, and Democratic Participation facherörtert. Video- und Audioaufzeichnungen stehen bereit.

Fachkreisen ist seit einiger Zeit bekannt, dass Vollzugs­anpassungen anstehen. Auf eine Rückwirkung von Erleichterungen kann sich niemand verlassen.

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Tauchunfall: Wer muss Nasehalten lehren?  

.   Beim Tauchen in Hawaii verletzte der Taucher sein Gehör. Haftet der Schiffseigner, der ihn in die Tiefe sandte? Oder bleibt sein Ungeschick an ihm hängen?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüft am 10. September 2009 in Christopher MacDonald v. Kahikolu, Ltd., Az. 08-15239, ob der Eigner verpflichtet war, seine Taucher im Valsalva-Versuch.auszubilden.

Sein Unterlassen löst keine Haftung aus, stellt es mit einer lesenswerten Begründung zur Verschuldenshaftung dar. Den passenden Druckausgleich im Mittelohr zur Vermeidung eines Barotraumas müssen Taucher selbst erlernen.

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Donnerstag, den 10. Sept. 2009

Obama greift Arzthaftungsrecht auf  

.   Im Rahmen seiner Krankenversicherungsansprache im Kongress am 9. September 2009 spricht Präsident Obama auch medical Malpractice, die ärztliche Kunstfehlerhaftung, an. Die Kostenbelastung für Ärzte ist übersteigert und schlägt auf Versicherungsprämien durch. Ärzte behandeln aus Angst, nicht nur Vernunft, hat er erfahren.

Einen rechtlichen Lösungsansatz kann er noch nicht vorschlagen, doch regt er Experimente an, um Erfahrungen mit neuen Regeln zu sammeln.

Mit diesem Vorschlag setzt sich Obama in Widerspruch zu vielen Demokraten im Kongress, die von der starken Lobby der personal Injury Lawyers finanziert werden. Viele dieser Anwälte arbeiten in den USA auf Erfolgshonorarbasis, die den Erfolg für Mandanten schmälert. Dieser Typ der Litigators ist für absurde Jury-Entscheidungen verantwortlich, von denen zum Glück viele von den Richtern noch in der ersten Instanz revidiert oder korrigiert werden.

Die Gegenrede der Republikaner verlangt dringend die Abhilfe der Missstände im Arzthaftungsrecht und lehnt ansonsten pauschal die Krankenversicherungsrede des Präsidenten ab.

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Mittwoch, den 09. Sept. 2009

Opposition zielt auf Frau Obama  

.   Nachdem sich Amerika mit der Rede von Präsident Obama abgefunden hat und auch klar wurde, dass er die Schüler des Landes ansprechen darf, formiert sich die Opposition nun gegen Frau Obama.

Sie hat etwas für Gemüse übrig - frisches, organisches und nicht unbedingt Amerika-typisches. Sie baut es im Garten des Weißen Hauses an und hat nun bei der Stadtverwaltung einen Bauernmarkt beim Weißen Haus beantragt.

Washington darf zwar keine Abgeordneten in den Kongress wählen, doch genießt der District of Columbia ein beschränktes Selbstverwaltungsrecht.

Was die Stadt entscheidet, kann vom Kongress annulliert werden, wie man vom hauptstädtischen Waffenverbot weiß. Der Gemüsemarkt kann noch spannend werden - so richtig verfassungsrechtlich.

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Nazis nehmen Picasso - Klage in USA?  

.   Aus der Smartphone-Ausgabe v. 8.9.: Die Nazis hatten einen Picasso gestohlen; der Erbe des Enteigneten klagt im US-Gericht. Die Beklagten sind ein dritter Staat und seine Stiftung. Ist das Gericht zuständig?

In Claude Cassirer v. Thyssen-Bornemisza Collection Foundation, Az. 06-56325, führt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA zunächst aus, dass die sachliche Zuständigkeit wegen der Enteignungsausnahme des Foreign Sovereign Immunity Act nicht fehlt.

Auch wenn der beklagte Staat nicht die Enteignung vornahm, gilt die Ausnahme: Staatenimmunität greift nicht. Dann prüft das Gericht, ob beim FSIA möglicherweise eine für das Alien Tort Statute entwickelte Ausnahme greift: Der Erschöpfungsgrundsatz.

Muss der Kläger seine behaupteten Ansprüche zunächst in Deutschland oder Spanien verfolgen, bevor er den Staat in den USA verklagen darf? Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit greift am 8. September 2009 auf seine Rechtsprechung in Siderman de Blake v. Republic of Argentina, 965 F.2d 699 (1992) and Altmann v. Republic of Austria, 317 F.3d 954 (2002), zurück.

Er gibt dem Instanzgericht auf, den Fall zuerst begrenzt auf die Exhaustion zu prüfen und möglicherweise ins Ausland zu verweisen. Greift der Grundsatz nicht, kann der Prozess in den USA weiter gehen. Die Mindermeinung weist vehement und dezidiert dieses judge-made Law als unzulässig zurück.

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Internet-OWi: Kontoknacken  

.   In Password Hackers Are Slippery To Collar stellt die Washington Post am 7. September 2009 Probleme mit der Rechteverfolgung beim Password­knacken von EMailkonten dar.

Als Ordnungswidrigkeit ist es den Strafverfolgungsämtern keinen großen Aufwand wert. Das Knacken setzt sich daher als Geschäftsmodell durch.

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Sudan-Ausfuhren vereinfacht  

.   Amerikanische Ausfuhrkontrollen behindern auch Hersteller und Händler im Ausland. Eine Vereinfachung von Ausfuhren in Embargoländer ist daher weltweit von Bedeutung.

Im heutigen Federal Register verkündet das Office of Foreign Asset Controls in Washington eine solche Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für bestimmte Ausfuhren in den Sudan.

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Dienstag, den 08. Sept. 2009

Datenschutz als Lebensbürge: Lebensversicherungsdrittmarkt  

.   Das einzig Beruhigende an der geplanten Vermarktung von Anteilen an Lebensversicherungspolicen ist wohl der Umstand, dass niemand beim Bündeln von Wertpapieren diese prüft - das wissen wir ja von den gebündelten Hypotheken. Jeder setzt sein Gütesiegel drauf, schreibt eine Rechnung, und dann werden die Papiere an den nächsten Investor oder Bankier weitergeleitet.

Wenn jedoch die gebündelten Lebensversicherungenpolicen aus dem Zweitmarkt im Drittmarkt geprüft werden, dann gnade den Versicherten Gott!

Wieviele Personen werden wissen, wer sein Leben zu welchem Preis versichert hat! Werden alle sich an die besonders strengen Datenschutzbestimmungen halten, die solche Policen erfassen? Wird niemand der Versuchung erliegen, eine Police etwas schneller zur Ausschüttungsreife zu bringen oder bringen zu lassen?

Datenschutz hin oder her - die Lebensversicherungspolicen des Zweitmarkts, Life Settlements, sollten im Zweitmarkt hochspezialisierter, vertrauenswürdiger Unternehmen verbleiben und nicht in den Untergeschossen von Kanzleien und Maklern von zahlreichen Bündler-Gehilfen gesichtet werden.

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Montag, den 07. Sept. 2009

Altersdiskriminierung im Konkurs  

.   Die detaillierte Urteils­begründung in Raymond Geiger v. Tower Automotive, Az. 08-1314, vom 4. September 2009, zeigt die Risiken bei der Entlassung eines 62-jährigen Arbeitnehmers auf. Das Gericht berücksichtigt die besonderen betrieblichen Erfordernisse im Konkurs­verfahren.

Im Rahmen des Beweisaus­forschungs­verfahrens kam aus interner EMail­planungs­korrespondenz die Besorgnis des Arbeitgebers über Fragen der Altersdiskrimierung und der Befürchtung, der Arbeitnehmer könnte möglicherweise bereits seinen Ruhestand einplanen, zum Vorschein.

Außerhalb eines Insolvenzverfahren hätte das dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.

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Sonntag, den 06. Sept. 2009

Verkehrsregeln USA  

.   55 Rechtsordnungen, das Recht des Bundes, Kreise und Städte bestimmen das Verkehrsrecht der USA. Das einzig Einheitliche ist das Fahren auf der rechten statt der linken Straßenseite - und auch das nur auf einspurigen Strecken. Die PDF-Einführung Verkehrsregeln USA sollte also eher Verkehrspraktiken USA heißen.
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Samstag, den 05. Sept. 2009

Nachbesserung Airbus: Kommentare angefordert  

.   Der Bundesanzeiger, Federal Register, stellt nicht nur die Quelle täglich neuer Verordnungsankündungen, sondern oft auch Einzelfallregelungen dar.

Grundsätzlich wird mit einer Verkündung die Öffentlichkeit zur Stellungnahme beabsichtigter Umsetzungen von Gesetzen und Verordnungen eingeladen.

Das gilt selbst bei komplexen Themen wie einer Nachprüfung bestimmter Flugzeugteile, wie die gestrige FAA-Mitteilung zum Airbus zeigt: Federal Register, Band 74, Heft 171, S. 45781.

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US-Regierung verkauft Bio-Patente  

.   Ein typischer Eintrag im Bundesanzeiger, Federal Register: Interessierte mögen sich bitte bei den National Institutes of Health in Bethesda wegen des beabsichtigten Verkaufs von Bio-Patenten melden. Am 4. September 2009 geht es um Antigenic Chimeric Tick-Borne Encephalitis Virus/Dengue Virus Type 4 Recombinant Viruses, die Europa interessieren sollten. Die Rechtsgrundlage ist 35 USC § 207, die Fundstelle: Federal Register, Band 74, Heft 171, S. 45866.
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Freitag, den 04. Sept. 2009

Vom Erfinder verkauft: US-Markenrecht  

.   Die Klägerin erwarb das Geschäft eines Erfinders samt der Lizenzen für Kupplungen und seinen Namen. Sie verklagt das Unternehmen, dem der Erfinder eine neue, bessere Kupplung lizensiert.

Dieses wirbt unter Hinweis auf seinen Namen auch noch vergleichend. Sie behauptet Ansprüche aus Markenverletzung und Vertragsbruch. Das Bundesberufungsgericht bestätigt die Klageabweisung im Untergericht in Sachen Hensley Manufacturing, Inc. v. ProPride, Inc., Az. 08-1834, am 3. September 2009.

Bei der Marke wirkt die Fair Use-Ausnahme des Bundesmarkenrechts. Das sieht auch der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit in seiner Analyse des Lanham Act so.

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Donnerstag, den 03. Sept. 2009

Inca Mama v. Inca Girl  

.   In re E. I. DuPont de Nemours & Co., 476 F.2d 1357, 1361 (CCPA 1973), und Hewlett-Packard Co. v. Packard Press, Inc., 281 F.3d 1261, 1265 (Fed. Cir. 2002), stellen oft die kritischen Präzedenzfälle dar, die Antragsteller bei der Zurückweisung eines Antrags auf die Eintragung einer Marke in der Office Action vom US-Bundesmarkenamt vorfinden.

In Sachen In Re Inca Textiles, Llc, Az. 08-1443, stellte am 2. September 2009 auch das Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk in Washington, DC, das eine landesweite Sonderzuständigkeit im Markenrecht besitzt, auf diese Entscheidungen ab. Eine Verwechslungsgefahr besteht, wenn der eingetragenen Marke Inca Girl die beantragte Marke Inca Mama gegenüber gestellt wird.

Selbst wenn die erste Marke Bekleidung und Schuhwerk erfasst und die zweite Schwangerschaftbekleidung, teilen sie genug Gemeinsamkeiten, um eine Verwechslung zu ermöglichen, sodass die beantragte Marke abzuweisen ist, erkannte der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.

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2. Richterernennung Obamas?  

Aus der Smartphone-Ausgabe v. 2.9.: Neun Richter hat der Supreme Court. Sie arbeiten auf Lebenszeit - oder solange sie Lust haben. Ihr Einfluss als dritte Staatsgewalt in den USA ist unvergleichbar.

Nicht jeder Präsident kann seine Rechtsphilosophie in den Supreme Court durch die Ernennung eines Justice einbringen. Mancher hat sich Ärger eingehandelt, indem er durch eine Extrem-Nominierung oder die Aufstockung der Richterzahl seine Gewichtung beeinflussen wollte, so FDR. Meinem Gründungspartner Tommy the Cork als rechte Hand von FDR ist der Versuch ein Leben lang vorgehalten worden - im Guten wie im Bösen. 50 Jahre später blieb die Nominierung des rechtsextremen Richters Bork erfolglos und brachte seinem Mentor Reagan Angst und Ärger.

Unter diesen Vorzeichen ist verständlich, dass Amerika schon beim ersten Zeichen einer Veränderung das Supreme Court-Fieber schüttelt. Das Zeichen besteht heute darin, dass Richter Stevens einen einzigen Law Clerk statt der überlichen vier angestellt hat. Will er bald abtreten und damit dem politisch nahestehenden Präsidenten Obama und einem von Demokraten dominierten Senat den Weg zu einem ihnen genehmen Nachfolger bahnen?

Unter dem Strich bedeutet ein Ersatz von Stevens durch einen Obama-Kandidaten keinen rechtsphilosophischen Gewinn. Den gäbe es, wenn die Richter Scalia, Thomas oder Roberts von der erzkonservativen Front zu ersetzen wären. Diese werden ihre Posten jedoch nicht freiwillig räumen.

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Mittwoch, den 02. Sept. 2009

Urteile am Tag der Verkündung  

.   Urteile des Tages finden sich bei Decisions Today. Die Entscheidungen kommen täglich von den obersten Gerichten des Bundes der USA. Die Entscheidungen der Obergerichte der Einzelstaaten der USA sind nicht verzeichnet.

Die Urteile der letzten sieben Tagen sind dort ebenfalls abrufbar. Gestern waren dort beispielsweise die Entscheidungen zur Spamfax-Versicherung in Sachen Auto-Owners Insur v. Websolv Computing und zum US-Glückspielrecht Interactive Media Ent & Gaming v. Atty Gen USA gleich nach iher Verkündung aufgeführt.

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Dienstag, den 01. Sept. 2009

Paris-Marke und Meinungsfreiheit  

.   Die Marke That's Hot und das Bildnis der Sprechenden kann durch eine Grußkarte verletzt sein, die das Bildnis rufausbeutend als Karikatur darstellt, entschied in Paris Hilton v. Hallmark Cards, Az. 08-55443, am 31. August 2009 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in einer komplexen Entscheidung.

Sie erörtert musterhaft detailliert die dem Recht Kaliforniens eigene Einrede des anti-SLAPP-Gesetzes. Die 27-seitige Entscheidung begründet, dass die Abweisung der Einrede, die vor dem Hauptverfahren zu prüfen ist und die Meinungsfreiheit schützen soll, haltbar ist. Das Verfahren wegen der Verletzung von Marken- und Berühmtheitsrechten geht nun im Instanzgericht weiter.

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Privatsphäre: Vorteil entdrosseltes iPhone  

.   PrivaCy für entdrosselte iPhones schützt die Privatsphäre. Vielleicht entlastet es auch Softwarehersteller beim Vorwurf rechtswidrig versteckter Datenübermittlung. Mit dem Programm kann der Benutzer einigen Programmen aus dem AppStore von Apple verbieten, sich bei ihrem Hersteller zu melden.

Die PrivaCy-Software wird im Cydia-AppStore, welchen Apple als Konkurrenten scheinbar nicht mag, angeboten. Das Programm entwickelten Anbieter, die auch im Apple AppStore vertreten sind, sowie ein Team aus iPhone-Entdrosselern, Apple AppStore-unabhängigen Softwareunternehmen und dem Cydia-Anbieter.

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