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Freitag, den 11. Sept. 2009

Tauchunfall: Wer muss Nasehalten lehren?  

.   Beim Tauchen in Hawaii verletzte der Taucher sein Gehör. Haftet der Schiffseigner, der ihn in die Tiefe sandte? Oder bleibt sein Ungeschick an ihm hängen?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks prüft am 10. September 2009 in Christopher MacDonald v. Kahikolu, Ltd., Az. 08-15239, ob der Eigner verpflichtet war, seine Taucher im Valsalva-Versuch.auszubilden.

Sein Unterlassen löst keine Haftung aus, stellt es mit einer lesenswerten Begründung zur Verschuldenshaftung dar. Den passenden Druckausgleich im Mittelohr zur Vermeidung eines Barotraumas müssen Taucher selbst erlernen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.