• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 31. Okt. 2009

Markenrecht in den USA: Dilution  

JB - Washington.   Heute traf das Oktoberheft des Recht der Internationalen Wirtschaft in Washington ein. Es enthält einen erhellenden wie auch praxisrelevanten Aufsatz von Olaf Sosnitza, RIW 2009, 685, zu den Neuerungen im amerikanischen Bundesmarkenrecht durch den Trademark Dilution Revision Act aus dem Jahre 2005, zu dessen Entstehungsgeschichte sowie einen Überblick über die Praxis des Markenschutzes seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Der Autor führt zunächst in die Rechtslage vor 1996 ein, nach der der Lanham Act von 1947 keinen Schutz des guten Rufs einer Marke durch Verwässerung,Dilution, vorsah. Auch gewährten nur wenige Bundesstaaten nach ihrem einzelstaatlichen Markenrecht einen derartigen Schutz vor Verwässerung. Unterschieden werden im amerikanischen Markenrecht dabei drei Formen der Dilution: Dilution of Uniqueness, Dilution by Blurring und Dilution by Tarnishment.

1995 versuchte der Gesetzgeber im Federal Trademark Dilution Act den Begriff der Dilution zu definieren und auf Bundesebene zu regeln, was aber aufgrund mehrdeutiger Formulierungen und an dem Widerstand der Rechtsprechung scheiterte.

Wegen der daraus allenthalben enstandenen Unzufriedenheit unternahm der Bundesgesetzgeber 2005 mit dem Trademark Dilution Revision Act einen erneuten Anlauf und definierte darin die verschiedenen Arten der Dilution nun exakter und räumte bestehende Unklarheiten aus.

Nach einer Übersicht über die aktuelle Diskussion in der Literatur und Rechtsprechung zum TDRA kommt Sosnitza zu dem ernüchternden Ergebns, dass trotz des geänderten Gesetzes allem Anschein nach die Dilution neben der Confusion in der weiten Anwendung durch die amerikanischen Gerichte noch immer keine eigenständige Rolle spielt, sondern bisher lediglich bei ganz berühmten Marken angewendet wurde.

Der Beitrag schließt mit einem rechtsvergleichenden Fazit zur Rechtslage in Deutschland und Europa.


Samstag, den 31. Okt. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA  

Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Vertragsnebenpflicht im Techno-Asset Purchase: Sonoran Scanners, Inc. v. PerkinElmer, Inc., 1st Cir., 29. Okt. 2009, www.ca1.uscourts.gov

Irre bedroht Richterin, US v. Barbara Bush, 4th Cir. 29. Okt. 2009, pacer.ca4.uscourts.gov

IPO-Sammelklage gg Deutsche ua bestätigt In Re: Constar International Inc. Securities Litigation, 3rd Cir, 29 Okt 2009, www.ca3.uscourts.gov

Generisches Abführmittel, Markenrecht: Schering-Plough Health v. Schwarz Pharma, 7th Cir., 29. Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov

Branham v. Micro Computer Analysts, Klage wg Hinweises an Polizei, 6th Cir 29. Okt 2009, www.ca6.uscourts.gov


Freitag, den 30. Okt. 2009

Wie geht's? Steht doch im Bundesanzeiger!  

.   41 Amerikaner können bei der Frage nach ihrem Befinden auf den Bundesanzeiger verweisen. Dort steht, wie es ihnen geht. Sie haben Diabetes. Der Bund fragt die Öffentlichkeit, ob ihnen die Fahrerlaubnis gewährt werden soll.

Ein Führerschein ist kein Recht, sondern ein Privileg, und der Bürger hat einen Anspruch auf Transparenz im staatlichen Handeln.

In diesem Spannungsfeld bewegen sich die fahrfreudigen Bürger und das oberste Bundesamt am 29. Oktober 2009 auf Seite 55890, Heft 208, Band 74 des Federal Register. Die Nachbarn wird's freuen. Sie erfahren auch das Alter sowie gesundheitliche Details, die die behandelnden Ärzten bescheinigten.


Freitag, den 30. Okt. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Urteile von den obersten Bundesgerichten der USA am 28. Oktober 2009, nachgedruckt von US-Recht auf Deutsch mobil:
USAnwalt Optionen des ausgeschiedenen Angestellten, mieser Vertrag: Lewitton v. ITA Software, 7th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Pharmawirkung verheimlicht = Börsenrechtsverstoß? Siracusano v. Maatrixx Initiatives, 9th Cir. 28. Okt. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Versicherer darf gg. Klage verteidigen: Westchester Fire v. Northwest Airlines, 9th Cir. 28. Okt. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Lucky v. Ward, Veröffentlichungsungeeignetes Urteil, 5th Cir, 28. Okt.2009, www.ca5.uscourts.gov
Schiedsklausel international: Alexander Razo v. Nordic Empress Shipping Ltd , 3th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Markenrechtsstreit, jap. Recht, Sunstar Inc v. Alberto-Culver Co., 7th Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Partnerschaftsbesteuerung, Marriott International Resorts, L.P. v. U.S. , CAFC, 28. Okt. 2009, www.cafc.uscourts.gov
Indianerverwaltungsverfahrensrecht, Nkihtaqmikon v. Imson, 1st Circuit, 28 Okt. 2009, www.ca1.uscourts.gov
Unschlüssigkeit der Klage, Smartix International Corp v. MasterCard International LLC, 2nd Circuit 28. Okt 2009 www.ca2.uscourts.gov


Freitag, den 30. Okt. 2009

Lawi.sh: Recht transatlantisch  

.   Auf beiden Seiten des Atlantiks entsteht ein neues Werk zur Verknüpfung von Journalisten, Bloggern und Lesern, von rechtlichen Entwicklungen und sachverständigen Würdigungen: lawi.sh verbindet die Resourcen auf neue Weise.

Der Anbieter von Jurablogs, der treibenden Kraft der deutschsprachigen Rechtsblogwelt, setzt mit lawi.sh ein neues Konzept um, das die Synergieeffekte zwischen Online-Juristen weiter voran treibt.

Schon im gegenwärtigen Frühstadium der Entwicklung wirkt lawi.sh ausgereift, doch ist mit weiteren Funktionen zu rechnen, die das Angebot noch wertvoller werden lassen. Dann wird lawi.sh zur ersten Adresse bei der Suche nach englisch- und deutschsprachigen Primär- und Sekundärquellen des Rechts.

Zur Strafe Huhn: Auf die mit Humor gewürzte Würdigung von Juraprofessor John Turley trefft man beispielsweise im gleichen Atemzug wie auf den Chicagoer Zeitungsbericht und die Bloganmerkung in Above the Law.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.