2
CK - Washington. Verleumdet die Zeitung den verurteilten Verbrecher mit dem Bericht, dass er mit der Staatsanwaltschaft kooperieren würde?
Die Wirkung des Berichts auf den vernünftigen Leser, the minds of right-thinking persons, entscheidet, bestimmte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 25. November 2009 im Fall Michtavi v. New York Daily News, Az. 8-2111, nicht die Wirkung auf Häftlinge, und entbindet die Zeitung von der Haftung:
The newspapers may not have been addressed specifically to the prison population, but that is clearly the group whose good opinion matters to Michtavi. However, "[t]he fact that a communication tends to prejudice another in the eyes of even a substantial group is not enough [to make the statement defamatory] if the group is one whose standards are so anti-social that it is not proper for the courts to recognize them." Restatement (Second) of Torts §559, cmt. e (1977).
The population of right-thinking persons unambiguously excludes "those who would think ill of one who legitimately cooperates with law enforcement." AaO 4.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Verschworene Richter? Eleanor Capogrosso v. Advisory Committee on Judicial Conduct, 3rd Cir., 27. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Besserwisserische Jurastudentin im Flutnotstand: Phillips v. Humble, 10th Cir., 27. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Performance Bond: Hunt Construction Group, Inc. v. National Wrecking Corporation, DC Cir., 27. Nov. 2009, http://bit.ly/4UqXgk
Wirtschaftszweigsweite Produkthaftung: Gladys Mensing v. Wyeth, Inc., 8th Cir., 27. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov
CK - Washington. Dass ein Paar uneingeladen zum Präsidenten vordringt, bringt die scheinbar gelangweilte US-Presse diese Woche auf Hochtouren. Als ein Referendar durch die Secret Service-Ketten lief, um zwei US-Präsidenten die Hand zu schütteln, galten seine Vorstöße nicht als Skandal.
Für ihn gehörte der freundliche Gruß einfach zur Wahlstation in Washington. Facebook und Twitter gab es nicht; also lockte auch nicht die Aussicht auf Ruhm.
Zudem lagen die Terrortaten von Oklahoma City und 9/11 noch in der Zukunft. Freiheitsbeschneidende Gesetze wie den Patriot Act konnte sich niemand vorstellen. Jeder Besucher durfte sich in fast jedem Ministerium ohne Begleitung bewegen. Anscheinend hat der Verlust der Freiheit nicht mehr Sicherheit gebracht, jedenfalls was das Grüßen von Präsidenten betrifft.
CK - Washington. Postulationsfähig ist faktisch jeder in den USA. Die Fähigkeit, Rechte wie ein Anwalt geltend zu machen, ist hingegen meist eingeschränkt. Die Zahl der Urteile, die in der ersten oder zweiten Instanz aufgrund eigener Vertretung, pro se, abgewiesen werden, ist daher hoch. Wenn auch noch die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden und ein Kläger somit in forma pauperis, klagt, kann das Gericht oft von Querulanten ausgehen.
Drei kurze, leicht lesbare Entscheidungen vom 27. November 2009 aus dem erstinstanzlichen Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA vermitteln einen Einblick in das Auftreten pro se und in forma pauperis sowie die Folgen: Hickman v. United States Mint, Tolliver v. Cross, Julius v. Smithsonian Institution.
CK - Washington. Die Marianen des Nordens, erst frei, dann spanisch, bald deutsch, später japanisch und heute amerikanisch, im Süden weiß-, im Norden schwarzbesandet und -gefelst, sind als Diebsinseln bekannt.
Sie wenden sich gegen ein Bundesgesetz, dass das Ausländerrecht der USA auf die Marianen anwendbar macht. Den Sonderstatus der Inselkette mit seinem eigenen Rechtswesen erklärte das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA in Washington am 25. November 2009 in Sachen Commonwealth of the Northern Mariana Islands v. United States of America, Az. 08-1572.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Dusche, Umkleiden unvergütet: Musch v. Domtar Industries, 7th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Wie wirkt ein Anspruchsverzicht in USA? Myers v. Lutsen Mountains, 8th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov
Diskriminierungsgesetz ADAA wirkt nicht zurück: Becceril v. Pima County Assessor's Office, 9th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Haftung für Flutschaden nach Umwelteingriff: In Re: Katrina Canal, et al., 5th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov
Vertragliche Gnadenfrist im Kreditvertrag: Cunningham v. National City Bank, 1st Cir., 25. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov
Keine Geschenke zum Feiertag: US-Gerichte weisen heute massenhaft Strafrevisionen ab: http://c.star.us
Falsche Beklagte? Intl. Produkthaftung: Osterwald-Kalkofen v. Novartis Pharmaceuticals Corp., 6th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
Grundrecht auf genehmigungsfreies Theater? Entertainment Productions v. Shelby County, TN, 6th Cir., 25. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
CK - Washington. Der Thanksgiving-Feiertag ist Amerika so heilig, dass selbst Kanzleien schließen, und zwar meist auch am Freitag. Der Dank des German American Law Journal richtet sich an die am amerikanischen Recht interessierten Leser sowie die engagierten Referendare und Praktikanten in und nach der Ausbildung beim Rechtsanwalt in Washington.
CK - Washington. Entscheidungen aus den Bundesgerichten der USA
Haftungsfreistellungsklauselauslegung: Hudson v. Siemens Logistics & Assembly, 3rd Cir., 24. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Schneekrad im Nationalpark, Gerichtsbarkeit: State of Wyoming v. DOI, 10th Cir., 24. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Deutsche Patentfechter gewinnen Punkt in DC: IN RE: PAPST LICENSING DIGITAL CAMERA PATENT LITIGATION, DCDC, 24.11.2009, http://dcdc.rex.im
JB - Washington. Musste das Bezirksgericht einen bereits anhängigen Schadensersatzprozess eines Seemanns gegen seinen Arbeitgeber aussetzen und die Entscheidung einem Schiedsgericht überlassen, weil im Arbeitsvertrag eine Schiedsklausel enthalten ist, nach der alle Streitigkeiten nach dem Schiedsgesetz von Illinois ausgetragen werden müssen? Diese Frage verneinte das US-Berufungsgericht für den siebten US-Bezirk in der Sache Michael L. Shearwood v. Marquette Transportation Company, LLC et al., Az. 09-2045, am 23. November 2009 ebenso wie das erstinstanzliche Bundesbezirksgericht, allerdings mit einer etwas anderen und sehr lesenswerten Begründung.
Das Bezirksgericht war davon ausgegangen, dass ein Schiedsverfahren unzulässig sei, da nach dem Bundesschiedsgesetz der USA, dem Federal Arbitration Act, dieses nicht auf Arbeitsverträge von Seeleuten anwendbar sei und aufgrund des Vorrangs des Bundesrechts deshalb auch Schiedsverfahren nach einzelstaatlichem Recht gesperrt seien.
Der United States Court of Appeals of the Seventh Circuit wählte hingegen einen anderen Ansatz, um die Berufung der Beklagten abzuweisen: Nach seiner Rechtsprechung sperrt der Anwendungsbereich des FAA gegenüber einzelstaatliche Regelungen nur die Fälle, die in dessen Anwendungsbereich fallen. Ist das Bundesschiedsgesetz jedoch nicht anwendbar, steht es jedem US-Bundesstaat frei, eigene Regelungen zu Schiedsverfahren bereit zu halten.
Die Beklagten hatten jedoch, nachdem das Bezirksgericht ihren Antrag aus Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte, das Berufungsgericht mit einem Zwischenrechtsbehelf nach den Regelungen dea FAA angerufen. Das Berufungsgericht verneinte seine Zuständigkeit diesbezüglich, da das FAA nicht auf Verträge mit Seeleuten anwendbar ist. Allerdings hätte auch ein Streit über die Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes die Zuständigkeit des Berufungsgerichts begründen können. Dies wurde wurde aber von den Beklagten gar nicht behauptet. Das Gericht betonte jedoch abschließend, dass es den Beklagten freistehe, später in die Berufung zu gehen und dort geltend zu machen, dass von Anfang an ein Schiedsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.
CK - Washington. Ein Riesenprojekt hat sich das US-Netzamt vorgenommen: Von jedermann fordert die FCC Kommentare zur Nutzung neuer Medien durch Kinder und die Rolle der Eltern bei dieser Nutzung an: Empowering Parents and Protecting Children in an Evolving Media Landscape, Federal Register, 24. November 2009, Bd. 74, Heft 225, S 61308.
Die Öffentlichkeit soll sich melden. Normalerweise reagieren Rechtsanwälte und andere Lobbyisten und vermitteln dem Ministerium oder der Obersten Bundesbehörde kunst- und fachgerecht sachdienliche Informationen, die dann hoffentlich in eine Verordnung einfließen. Dieses Projekt dürfte jedoch in weiten Kreisen Resonanz hervorrufen.
Deshalb hat die FCC einen detaillierten Fragenkatalog entworfen. Ihre Themenanregungen lauten:
Children's Media Use
Benefits of Electronic Media for Children
Key Benefits
Educational Content
Risks of Electronic Media for Children
Potential Risks
Impact of Advertisements on Children
Protecting Children From the Risks
Household Media Rules
Technology and Parental Control Tools
Media Literacy
Is There a Minimum Necessary Level of Media Literacy?
Teaching Media Literacy to All Stakeholders
Resources on Media Literacy
Other Outreach
Coordinating Government Efforts
Legal Authority
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Besteuerung transpazifischer Zinsen zw. Unternehmen: NY Guangdong Finance v. CIR, 5th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov
Lobbyschranken mit Petitionsrecht verfassungsvereinbar: Legal Aid Srvcs of OR v Legal Services Corp, 9th Cir., 23.11,09,www.ca9.uscourts.gov
Schiedsgesetz FAA unanwendbar, doch durch Vertrag anwendbar? Sherwood v. Marquette Transp., 7th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Kein Vacatur des Schiedsspruchs: Householder Grp, et al v. Caughran, et al., 5th Cir., 23. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov
Internet Glückspiel und RICO-Haftung: McBrearty v. The Vanguard Group, Inc., 2nd Cir., 23. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Vor Abflug Bombe behauptet: Nichts als Ärger, keine Abhilfe, Barker v Transportation Secur. Adm., 1st Cir., 20.11.2009, www.ca1.uscourts.gov
Anwaltsgeheimnis, Steuerhinterziehung, Schenkung, Isle of Man, Subpoena, US v. Under Seal, 4th Cir., 20.11.2009, www.ca4.uscourts.gov
Schlachten nach Staatsvorgabe: Keine Aktivlegitimation humaner Bürger, Levine v. Vilsack, 9th Cir., 20.11.2009, www.ca9.uscourts.gov
Traubenanbau, Werbung & Redefreiheit, Delano Farms Company v. California Table Grape Commission, 9th Cir., 20.11.2009, www.ca9.uscourts.gov
Dinglicher Arrest u. Gerichtsstand, Tradhol Internacional v. Colony Sugar Mills, 2nd Cir., 20. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Stock Purchase Options im Unternehmenskauf, Curia v. Nelson, 7th Cir., 20. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov
Sammelklagevergleich bestätigt: IN RE PHARMACEUTICAL INDUSTRY AVERAGE WHOLESALE PRICE LITIGATION, 1st Cir., 20.11.2009, www.ca1.uscourts.gov
CK - Washington. Eine $22 Mio.-Schenkung von einem US-Unternehmen an eine verbundene Isle of Man-Körperschaft löst ein Steuerstrafverfahren in den USA aus. Zur Eröffnung des Prozesses muss der Staat die Geschworenen der Grand Jury überzeugen, dass die Anklage geboten ist.
Dazu benötigt er Beweise, die er vom Unternehmen fruchtlos, dann von dessen Rechtsanwalt mit einer Subpoena-Aufforderung begehrt. Der Anwalt verweigert unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis, das Attorney-Client Privilege.
Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestimmt am 20. November 2009 in Sachen United States of American v. Under Seal, Az. 08-4816, dass das Geheimnisschutzrecht wegen der Ausnahme zur Straftat eines Mandanten verfallen ist:
The invocation of the crime-fraud exception requires a prima facie showing that "(1) the client was engaged in or planning a criminal or fraudulent scheme when he sought the advice of counsel to further the scheme, and (2) the documents containing the privileged materials bear a close relationship to the client's existing or future scheme to commit a crime or fraud." In re Grand Jury Proceedings # 5, 401 F.3d at 251 AaO 8.
Von den obersten Bundesgerichten der USA
Keine Klage gegen Gerichte: GALLO-RODRIGUEZ v. SUPREME COURT OF THE UNITED STATES, DCDC, 19. Nov. 2009, http://dcdc.rex.im
Rechtswahl, Schiedsklausel, Arbitration, Steel Corp of the Philippines v. Intl Steel Services, 3rd. Cir, 19.Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Sind Empfehlungen des Beraters zu folgen / Firmenkauf: SmartTran Inc v. Alpine Confections, 3rd Cir., 19. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov
Krankenversicherung, Ehepaar Frau+Frau, In the Matter of Karen Golinski, 9th Cir., 19. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov
CK - Washington. Deutsche im US-Knast, Amerikaner mit Unsicherheitsvermerk: Das Wort Bombe bringt Reisenden am Flughafen nicht als Ärger.
In Sachen Andrew Barker v. Transportation Security Administration, Az. 07-2709, bestätigt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks einem Landsmann diese später Erkenntnis. Sein Gepäck war im Flugzeug, er erschien verspätet am Flugsteig: Bombe, sagt er, und seiner Festnahme folgt eine Untersuchung mit amtlichen Vermerken und einer Warnung, gegen die er sich vergeblich wehrt.
Das United States Department of Homeland Security darf so auch gegen harmlose Passagiere vorgehen, erklärt es am 20. November 2009, da dem Kläger die Aktivlegitimation zum Beschreiten des Rechtswegs fehlt.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Asset Purchase und Konkursbetrug, Boyer v. Crown Stock Distrib., 7th Cir., 18. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.go
Personalentsendung in die USA mit Pensionsabschlag: Stephen Bandak v. Eli Lilly, 7th Cir. 18. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.go
/m Staat durch Unternehmen und Drittklage: Cell Therapeutics Inc v. Lash Group, Inc., 9th Cir., 28. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov
CK - Washington. Business Laws of Germany von Prof. Thomas Wegerich mit einem Kapitel des Verfassers über wirtschaftsrechtliche Verhandlungen mit Deutschen ist nun in zwei Bänden in Washington als Belegexemplar eingetroffen.
Der Dank des Verfassers gilt natürlich Prof. Wegerich, dem Initiator des Großprojekts mit zahlreichen Verfassern aus Deutschland und dem Rest der Welt, dann jedoch auch den Referendaren, Praktikanten und Assistenten des Verfassers bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, DC.
Sie haben Entwürfe gegengelesen, Abschnitte rezensiert und Kritik geltend gemacht. Dabei ging es um die Darstellung des Rechts aus nichtdeutscher Sicht, dem Blickwinkel des fremden Lesers, ebenso wie um Hinweise auf pikante Eigenheiten und Empfindlichkeiten deutscher Vertragsparteien vor und nach Verhandlungen.
Das Fingerspitzengefühl des frischgebackenen deutschen Juristen spielt bei solchen Themen im Rahmen von Negotiations in Germany: The Business Law Perspective eine genauso wichtige Rolle wie die Beurteilung von Eigenarten deutscher Juristen aus der Sicht von Juristen in verschiedenen englischsprachigen Rechtsordnungen.
Das Werk Business Laws of Germany ist zum Preis von $200/USA, $288/AUS in zwei Bänden bei West / Thomson-Reuters erschienen.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bespitzelt, weil Bombe gesagt; Klage verloren: Scott Tooley v. Janet Napolitano, DCDC, 17. Nov. 2009, http://bit.ly/2tSzPr
Haftung wg Anwaltsgeheimnisbruch nur bei Schaden: Margrabe v. Sexter & Warmflash, 2nd Cir., 17. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Vergabe ermessensfehlerhaft? Alabama Aircraft Industries, Inc. v. U.S., CAFC, 17. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov
Verstoß gg Employment Manual: Windross v. Barton Protective Services, 1st Cir., 17. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov
Boratfilmhaftung wg Lächerlichmachens: Psenicska v. 20th Cent. Fox Film Corp; Streit v 20th C'y, 2nd Cir. 17. Nov 2009, www.ca2.uscourts.gov
CK - Washington. Noch zurückhaltender als das OLG München, das vernünftigerweise die Gerichtsbarkeit über eine schweizer Firma, die im Internet schweizer Kunden anspricht, verneint, beurteilte ein Gericht in Illinois die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über ein Unternehmen aus Arizona, das im Internet seine Dienste anbietet. Beide Fälle betreffen das Markenrecht.
GoDaddy ist international aktiv und macht über drei Prozent seiner Umsätze in Illinois. Dennoch stellte das Bundesgericht erster Instanz für den nördlichen Bezirk von Illinois in Sachen uBID Inc. v. The GoDaddy Group, Inc., Az. 09-cv-2123, darauf ab, dass Kunden aus Illinois den Dienst in Arizona aufrufen, die AGBs auf das Recht von Arizona verweisen, und die Beklagte weder Kunden aus Illinois besonders anspricht noch in Illinois niedergelassen ist.
In GoDaddy Not Subject to Trademark Infringement Suit in Illinois spricht Thomas O'Toole am 9. November 2009 daher von einer möglichen Trendwende in der Frage des Gerichtsstands, personal Jurisdiction, für im Internet aktive Beklagte. Dass andere Gerichte in den USA diese Auffassung übernehmen, ist ungewiss. Selbst eine Ermessensverweisung nach Arizona - ohne eine Abweisung wegen mangelnder Zuständigkeit - würde vielerorts schon einen erheblichen Erfolg darstellen.
CK - Washington. Soll man bei der rechtswidrigen Übernahme von Musikstücken aus dem Internet von einem Urheberrechtsmissbrauch sprechen? Oder bleibt man beim gesetzlichen Tatbestand einer Verletzung des Copyright Act?
In Sachen Lava Records LLC v. Amurao., Az. 08-2376, lehnte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks die Einführung eines neuen Tatbestands mit einer knappen Begründung ab.
Dem Kläger ging es primär um die Vermeidung der gegnerischen Anwaltskosten, die ihm das Untergericht in seinem Ermessen aufbürdete. Der Court of Appeals in New York City sah am 16. November 2009 das Ermessen als angemessen ausgeübt an.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Schutz einer Domain ggü Einzelstaatsmarke nach ACCPA gestärkt: Lahoti v Vericheck, 9th Cir., 16. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov
Kein Sonderstatut für rechtswidrige Downloads: Lava Records LLC v. Amurao, 2nd Cir., 16. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Geht im Merger Police trotz Zessionsverbot über? State Auto v. Eastern Data Systemsm 4th Cir., 16. Nov. 2009, http://pacer.ca4.uscourts.gov
Vergaberecht: Freunde, Feinde der Politiker: Corey Airport Services v. The City of Atlanta, 11th Cir., 16. Nov. 2009, www.ca11.uscourts.gov
Rechtskraft im Markenrecht, American Rice, Inc. v. Dunmore Properties, S.A., CAFC, 16. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov
Todesstrafe, Supreme Court der USA: Wong v. Belmontes,16. Nov. 2009, http://bit.ly/ET70h
Vom Asset Purchase zur Betrugsklage: Academic Imaging. LLC v. Soterion Corp, 6th Circuit, 16 Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
CK - Washington. In den USA gibt es drei Arten von Marken: Die bundesrechtlich eingetragenen, die einzelstaatlichen eingetragenen und die Common Law-Marken. Wirkt das Bundesgesetz zum Schutz vor Domainnamensusurpierern, der Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act in 15 USC §1051, auch bei einzelstaatlich eingetragenen Marken?
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA prüfte diese wichtige Frage am 16. November 2009, weil der Markeninhaber gegen den Domaininhaber vorging und in Sachen >David Lahoti v. Vericheck, Inc., Az. 08-35001, gegen den Inhaber des Domainnamens gewonnen hatte.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco hob das Urteil auf und wies das Untergericht zur Neubeurteilung an. Seine 22-seitige Urteilsbegründung ist leicht nachvollziehbar und verständlich formuliert.
CK - Washington. In Ashcroft v. Iqbal, Az. 07-1015, bestimmte der Oberste Bundesgerichtshof der USA am 17. Mai 2009, dass nicht jede an den Haaren herbeigezogene Behauptung eine zulässige Klage bildet.
Das unterste Bundesgericht in Washington verband am 13. November 2009 diesen Grundsatz in einer lesenwerten Beschlussbegründung mit der Schlüssigkeitsprüfung im ersten Verfahrensschritt.
In Sachen Martha Akers v. Beal Bank et al., Az. 09-0724, erklärt es leicht nachvollziehbar, dass die Darlegungen in einer Klage gegen eine Bank von der sich selbst vertretenden Klägerin nicht nur possible, sondern auch plausible sind. Der Anspruch aus Vertragsrecht darf weiterverfolgt werden. Der aus deliktischer Haftung wird schon in diesem Stadium des US-Prozesses abgewiesen.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Bestätigte Abweisung der Produkthaftungsklage: Gary Burke v. Bayer AG, 8th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca8.uscourts.gov
Jury spinnt - Aufhebung ihres Verdikts:Wagner v. Live Nation Motor Sports, Inc., 10th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Religion im Hochhaus, First Amendment: Bloch v. Frischholz, 7th Cir. 13. Nov. 2009, www.ca7.uscourts.gov
30 Mio. in Gerichtskasse - da stimmt was nicht: Merrill Lynch, Pierce, Fenner v. Arelma, Inc., 9th Cir, 13. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov
CK - Washington. Deutsche verlangen im amerikanischen Vertrag oft die Vertragsstrafe und erfahren verwundert, dass sie verboten ist. Es gäbe doch punitive Damages in den USA, die seien schließlich pönal?!
Im Vertragsrecht gelten diese Damages nicht - dieser Strafschadensersatz ist auf Torts, also die unerlaubten Handlungen des US-Rechts, beschränkt.
Doch gibt es im Vertragsrecht Vergleichbares: Die liquidated Damages weisen Elemente der Vertragsstrafe auf. Die folgende Bestimmung:
If BUYER shall fail to fulfill the BUYER'S agreements herein, all deposits made hereunder by the BUYER shall be retained by the SELLER as liquidated damages and this shall constitute SELLER'S sole remedy in equity and law.hielt am 9. November 2009 der Prüfung des Bundesberufungsgerichts im ersten US-Bezirk in Sachen Marilyn Kunelius v. Town of Stow et al., Az. 08-2393, stand. Das ist doch schon einmal ein guter Anfang, oder?
CK - Washington. Nahezu systemwidrig erscheint die Verkündigung eines Verordnungsentwurfs im heutigen Bundesanzeiger über eine Rad- und Fußwegpolitik des Bundes. Der Bund ist nicht für lokale Fragen zuständig.
Andererseits kann er nach der Ausdehnung der Commerce Clause der Bundesverfassung landesweit Fragen regeln, die nur eine lokale Auswirkung entfalten, doch zu einem landesweiten, gewerblich bedeutsamen System gehören. Auf diesem Umweg gelang es ihm vor Jahrzehnten, auch einzelnen Hotels die Rassendiskriminierung zu verbieten, die keiner Kette angehören und daher nicht einzelstaatenübergreifend tätig und nach altem Recht regulierbar waren.
Zum neuen Verordnungsentwurf Proposed Policy Statement on the Eligibility of Pedestrian and Bicycle Improvements Under Federal Transit Law soll die Öffentlichkeit wie auch zu jedem anderen Entwurf ihre Meinung beisteuern: Federal Register, 13. November 2009, Bd. 74, Heft 218, S. 58678-58681.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Aussetzung zum Schiedsverfahren nach FAA: Sean Conrad v. Phone Directories Company, Inc., 11/10/09, 10th Circuit, www.ca10.uscourts.gov
Anwaltsfehler in elektronischer Prozessvertretung, McDowell Bonner v. District of Columbia, 11/10/09. DCDC, http://bit.ly/3nPEVg
Auslegung einer Police bei Zeichensetzungsfehler: Payless v. Travelers Companies, Inc., 11/10/09, 10th Circuit, www.ca10.uscourts.gov
CK - Washington. Die Meinungsfreiheit als überragendes Verfassungsgut der USA trumpfte am 9. November 2009 im Domain-Streit zwischen einem oft kritischen Fernsehsprecher namens Glenn Beck und dem Inhaber des Domainnamens glennbeckrapedandmurderedayounggirlin1990.com. Die World Intellectual Property Organization stützte sich durch ihren Schiedsrichter auf das First Amendment der amerikanischen Bundesverfassung, als es den gegen den Domainnamen gerichteten Antrag abwies.
Zwar seien denunzierende Webseiten nicht in jedem Fall als Parodie oder Satire geschützt, sondern können auch eine unzulässige Verwendung einer fremden Marke bedeuten, die die Domain zu Fall bringen kann. Andererseits ist nicht jeder markenintegrierende Domainnamen so verbrauchertäuschend, dass ihn ein meinungsfreiheitsdominierter Inhalt nicht retten könnte. Hier lag eine Verwendung des als Marke benutzten Personennamens vor, die jedoch durch die Paradie als Umsetzung des Rechts auf Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist.
Der Schiedsrichter ließ absichtlich die diffamierende Aussage des Domainnamens unbeachtet; diese überlässt er im WIPO Arbitration and Mediation Center-Entscheid vom 9. November 2009, Az. D2009-1182, den Gerichten zur Beurteilung.
Heute abend wird der Serienmörder umgebracht, der Washington in Atem hielt. Drei Wochen lang fürchtete sich jeder vor einem weißen Lieferwagen, bis die Mörder in einem blauen Chevrolet gefasst wurden. Immer wieder wurde jemand erschossen. Außer dem Tod verband die Opfer nichts.
Eine andere Strafe erfährt der Bürgermeister von Washington. Adrian Fenty radelt gern und gibt an, hunderte Meilen an Radwegen in die Stadt gesetzt zu haben. In Wirklichkeit baut er keinen neuen Radweg, sondern zahlt für Pinseleien auf den Straßen der Hauptstadt.
Die Aufregung betrifft gegenwärtig jedoch seine Radrennvorbereitungen. Dazu setzt er Polizeieinheiten ein, die die Straßen zur Mittagszeit für ihn und seine Freunde vom Verkehr befreien und 25 mal seine Ausrüstung mit Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitskräfte durch das Land befürdern.
Dass er mit seiner Mannschaft bei Rot über die Kreuzung radelt, ist noch das geringere Übel. Die rote Ampel wird in Washington so oft ignoriert, dass es gefährlich ist, bei spätem Gelb zu bremsen. Fenty erklärte, die Verkehrsregeln nicht zu kennen. Diese Ausrede kommt allerdings auch in den USA nicht gut an.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
Staats- und Ölbohrverträge: Oceanic Expl. Co. v. Conocophillips Inc, 5th Cir., 6. Nov, 2009, www.ca5.uscourts.gov
Ohne Wortprotokoll keine Berufung: Cheris v. Washington Metropolitan Area Transit, 4h Cir., 9. Nov, 2009, www.ca4.uscourts.gov
Todesstrafe: Bobby v. Van Hook, 9. Nov. 2009, Oberster Bundesgerichtshof der USA, http://bit.ly/ET70h
Proz. Wiedereinsetzungsrecht nur 10 S.: Essroc Cement Corp. v. CTI/D.C., Inc., DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L6E
Dritter möchte Kläger werden wg. EMail, Firewall: Schoenman v. FBI, DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L35
Kein Bundesrecht in Feststellungsklage -> kein Bundesgericht:Playa Marel v LKS Acquisitions Inc 6th Cir., 9. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
JB - Washington. Der zwanzigste Jahrestag des Falls der Berliner Mauer ist auch in Washington Anlass zahlreicher Gedenkveranstaltungen und Podiumsdiskussionen. Daher hatte auch die Friedrich Naumann Foundation in Washington am heutigen 9. November 2009 zu einer Roundtable Discussion unter dem Titel 20 Years Ago: The Fall of the Berlin Wall unter der freundlichen FNF-Moderation von Claus Gramckow geladen.
Gäste auf dem Panel waren der FDP-Generalsekretär von Sachsen und Landtagsabgeordnete Torsten Herbst, der die historischen Ereignisse 1989 hautnah miterlebte, und Miklós Rosta, Teilnehmer an dem Austauschprogramm der Friedrich Naumann Foundation for Freedom aus Ungarn.
Sie schilderten ihre ganz persönlichen Eindrücke und Erlebnisse des Mauerfalls und den Auswirkungen, die dieses epochale Ereignisse auf ihr Leben hatte. Während Torsten Held auf die enormen Fortschritte in den neuen Bundesländern und den sich hieraus ergebenden Möglichkkeiten für die jüngere Generation hinwies, schilderte Miklós Rosta die trotz aller erreichten Fortschritte immer noch bestehenden Probleme in Ungarn, wo es nach seiner Beobachtung immer noch an einer dem westeuropäischen Standard vergleichbaren Herrschaft des Rechts fehle.
Die Veranstaltung schloss mit Fragen aus der Mitte der anwesenden Vertreter aus US-Regierung, Wirtschaft und internationalen Organisationen und einem ganz persönlichen Toast Claus Gramckos auf die Freiheit.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA:
USAnwalt Markenrecht: Generisch auch mit .com: In Re 1800Matress.com IP, LLC, CAFC 6. Nov. 2009, http://bit.ly/2YTIhJ
Praktikant als Datendieb, COUNCIL ON AMERICAN-ISLAMIC RELATIONS v. GAUBATZ, DCDC, 3. Nov. 2009, http://bit.ly/3nPEVg
Lake und Duck: Datenschutz - Joseph Lake, the plaintiff in this suit, flunks the Duck Test. US-Recht auf Deutsch mobil: http://m.anwalt.us
Asset Purchase, Kartell, Haftungsfreistellung, Indemnification: Ferro Corp. v. Cookson Group, 6th Cir., 6. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
Geschwaerztes Urteil, Patentrecht: CLS BANK INT'L v. ALICE CORP. PTY. LTD, DCDC, 6. Nov. 2009, http://bit.ly/3nPEVg
Zustellungsfehler -> Verjährung: Davis v. Liese, 10th Cir., 6. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Finderlohn im Seerecht: Solana v. GSF Devel Driller I, 5th Cir. 6. Nov. 2009, www.ca5.uscourts.gov
CK - Washington. The Duck Test holds that if it walks like a duck, swims like a duck, and quacks like a duck, it's a duck. Joseph Lake, the plaintiff in this suit, flunks the Duck Test.
So beginnt die Urteilsbegründung im Fall Lake v. Neal, am 6. November 2009.
Der Kläger meint, das Führerscheinamt verletze das Datenschutzgesetz, wenn es persönliche Daten an das Wahlamt weiterleite.
Normalerweise stammen derlei Klagen von Republikanern. Deshalb wird sie hier nicht weiter erörtert. Der Richter vom Seventh Circuit ist gut und schreibt eine lesenswerte Begründung mit dem Az. 08-3765.
CK - Washington. Vor dem amerikanischen Gericht verklagt? Complaint und Summons erhalten? 20 Tage Frist zur Klageerwiderung? Wie verteidigt man sich?
Vor allem aber: Wie kommt man aus dem Prozess heraus, bringt ihn notfalls vor ein deutsches Gericht? Zunächst muss man das Verfahren verstehen!
Auf 14 kurzen Seiten erklärt die Gratis-PDF-Darstellung Der US-Prozess das amerikanische Verfahren in seinen Grundzügen. Herausgegeben vom Verfasser in der Serie Die kleine Fluglektüre. - Nachdruck von US-Recht auf Deutsch mobil
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt EV aufrechterhalten, Immunität / FSIA ungeprüft: Seijas v. Argentina, 2nd Cir, 5. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
TV-Lok Thomas - Urheberrecht des Fotografen: Schrock, Daniel v. Learning Curve, 7h Cir., 5. Nov 2009, www.ca7.uscourts.gov
Markenstreit: The Cold War Museum, Inc. v. Cold War Air Museum, Inc.CAFC, 5. Nov. 2009 http://bit.ly/3YHvT4
Kind in USA kriegen reicht nicht für Aufenthaltsrecht:Natalja Steinberga v. Eric H. Holder, Jr., 6h Cir., 5. Nov 2009, www.ca6.uscourts.gov
JB - Washington. Einen Schiedsspruch, der auf der Grundlage des Federal Arbitration Act (FAA) erging, vor staatlichen Gerichten zu Fall zu bringen, ist äußerst schwierig und überdies auch mit einem nicht zu unterschätzenden Prozesskostenrisiko verbunden.
Dies veranschaulicht das lesenswerte Urteil des Berufungsgerichtes für den zehnten US-Bundesbezirk vom 4. November 2009 in der Sache DMA International, Inc. v. Qwest Communications International, Inc. et al., Az. 08-1392, in dem die Berufung des in einem Schiedsverfahren unterlegenen Klägers mit Bausch und Bogen abgewiesen und ihm überdies noch die Anwaltskosten der Gegenseite auferlegt wurden, was im US-Recht nach der American Rule die absolute Ausnahme darstellt.
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist rasch dargestellt: Die Klägerin, DMA, führte für die Beklagte, Qwest, in einem Vertrag näher geregelte Datenbankrecherchen durch. Als der Vertrag auslief, verlangte DMA von Qwest noch ausstehendes Honorar. Die Beklagte verweigerte die Zahlung mit dem Hinweis, bereits vollständig bezahlt zu haben, worauf DMA sie des Vertragsbruchs, Breach of Contract, bezichtigte und das vertraglich zur Streitentscheidung festgelegte Schiedsgericht anrief. Dieses entschied nach umfangreicher Beweisaufnahme für Qwest. DMA wiederum wollte den Schiedsspruch nicht anerkennen und klagte vor dem District Court auf seine Aufhebung, Vacatur, und verlor abermals.
DMA hatte unter anderem geltend gemacht, der Schiedsrichter sei parteiisch gewesen, habe das Gemeinwohl missachtet und seine Befugnisse überdehnt sowie in evidenter Weise das Gesetz missachtet.
Der United States Circuit of Appeals for the Tenth Circuit lies dies alles jedoch nicht gelten und bestätigte seine bisherige Rechtsprechung, dass Schiedssprüche im Grundsatz abschließende Entscheidungen sind, die nur unter außergewöhnlichen Umständen von staatliche Gerichten aufgehoben werden können. Als solche kommen nur die im FAA unter 9 USC §10 genannten und eine Handvoll von der Rechtsprechung entwickelter Gründe in Betracht. Eine bloßer Rechtsfehler genügt nicht.
Eine evidente Gesetzesverletzung durch den Schiedsrichter setzt demnach seine willkürliche Missachtung des Gesetzes voraus. Das Berufungsgericht betonte, dass es nur einen eingeschränkten Beurteilungsspielraum besitzt und daher zum Beispiel keine eigene Beweiswürdigung anstellen und diejenige des Schiedsgerichts durch die eigene ersetzen kann.
Die äußerst unklar formulierte Preisklausel im prozessbefangenen Vertrag, der nicht zu entnehmen war, ob nach Zeit oder Aufwand abgerechnet werden sollte, versuchte der Schiedsrichter zunächst durch die Auslegung der anderen Vertragsklauseln und - als dies nicht gelang - durch ergänzende Vertragsauslegung anhand von Zeugenaussagen zu lösen. Das Berufungsgericht konnte darin keine willkürliche Gesetzesverletzung erkennen.
Zwei nicht nur für das US-Recht wichtige Lehren lassen sich diesem Urteil entnehmen: Erstens: Unklare Formulierungen in Verträgen gefährden die erwartete Vertragsabwicklung, da anders als im deutschen Recht ein Rückgriff auf gesetzliche Regelungen zur Auslegung einer Klausel in den USA in der Regel nicht möglich ist. Zweitens: Schiedssprüche sind - zumindest in den USA - vor staatlichen Gerichten kaum mehr zu kassieren.
CK - Washington. Im April 2008 ergehen in New York City Kontenblockaden gegen Argentinien. Dann folgt die Berufung. Erst jetzt entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Seijas v. Argentina, Az. 08-2847, den Fall.
Am 5. November 2009 bestimmt es, dass die Staatsimmunität im Untergericht zu prüfen ist - nichts Neues. Besonderen Schaden richtet es wohl dadurch an, dass es die Verfügungen nicht aufhebt.
Es weist den Richter am District Court lediglich an, zu begründen, warum er sie seinerzeit immer noch aufrecht hielt. Zum Glück bestätigte es den Grundsatz, das einstweilig kurzfristig und vorübergehend bedeutet. Das nützt Argentinien jetzt wenig.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt Horrorstory als Todesstrafurteil, nicht jugendfrei: Hammond v. Hall, 11th Cir, 4. Nov. 2009. http://rex.im/56I
Haftung wg. Schweigens im US-Börsenrecht: Walzer v. UAL Corp., 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Börsenrecht, J&E Rule: Heath v. Securities and Exchange Commission, 2nd Cir, 4. Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Schiedsspruch nach FAA bestätigt: DMA v. Qwest, 10th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Stammes-, nicht Staatsimmunität: Memphis Biofuels, LLC v. Chickasaw Nation Industries, Inc, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
Urheber Musik SE, Bridgeport Music Inc v. UMG Recordings, 6th Cir., 4. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov
JB - Washington. Eine Allzuständigkeit von US-Gerichten für Klagen von Ausländern, die außer der Benutzung amerikanischer Mobilfunknetze keinerlei Bezug zu den USA aufweisen, gibt es - trotz weit verbreiteten Irrglaubens in Europa - nicht. Dies hat das Berufungsgericht für den neunten US-Bezirk in seinem Urteil vom 2. November 2009 in Sachen Vivendi SA et al. v. T-Mobile USA Inc. et al., Az.: 08-35561, in aller Deutlichkeit ausgeführt und damit das Urteil des Ausgangsgericht bestätigt.
Dem Forum Shopping mancher Kläger kann sich der Beklagte nämlich geschickt durch den im amerikanischen Rechtssystem existierenden Forum Non Conveniens-Einwand erwehren, der seit der Leitentscheidung des US-Supreme Court aus dem Jahre 1947 in Sachen Gulf Oil Corp. v. Gilbert anerkannt ist und durchaus häufig auch angewandt wird. Dabei bezeichnet sich das US-Gericht nach gründlicher Prüfung für zuständig und verweist die Parteien dennoch ins Ausland, weil der Fall engere Beziehungen zur dortigen Gerichtsbarkeit als zum US-Gerichtsbezirk besitzt.
Die Klägerin, der französische Medienkonzern Vivendi, streitet sich seit Jahren mit dem Deutsche Telekom-Konzern um die Übernahme der Anteile an dem polnischen Mobilfunkanbieter PTC. Vivendi wirft der Gegenseite dabei Diebstahl von 48 Prozent der Anteile an PTC vor. Das Bezirksgericht in Seattle im US-Bundesstaat Washington hatte die Klage Vivendis nach dem Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin versuche, weltweit Gerichte zuständig zu machen, um eine dem Unternehmen günstige Entscheidung zu erzielen.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit konnte in der auf der Forum Non Conveniens-Doktrin basierenden Ausgangsentscheidung keinen offensichtlichen Ermessensfehler, clear Abuse of Discretion, erkennen, da ein alternativer Gerichtsstand mit größerer Sachnähe für die Klage existiere und das Ausgangsgericht auch keine ermessensfehlerhafte Abwägung des öffentlichen Interesses, über keine Klagen ohne ausreichenden US-Bezug zu entscheiden, zu Lasten der indivuduellen Interessen Vivendis, vor amerikanischen Gerichten Recht zu suchen, vorgenommen habe.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt Prozessvergleich scheitert, unvollstreckbar: T Street Development, LLC v. Dereje & Dereje, DCDC, 3. Nov. 2009, http://rex.im/1WZH
Kampf um #Domainnamen im #Konkurs: Search Market Direct, Inc. v. Jubber, 10th Cir., 3. Nov. 2009, www.ca10.uscourts.gov
Handelsvertreterausgleichsanspruch USA: Applied Medical Distribution v The Surgical Company, 9th Cir, 3 Nov 2009, www.ca9.uscourts.gov
Funkturmverwaltungsrecht USA: Omnipoint Holdings v. City of Cranston, 1st Cir, 3. Nov. 2009, www.ca1.uscourts.gov
Teknowledge Corp. v. U.S.: Abschreibung, Software, Steuer, CAFC, 3. Nov. 2009, www.cafc.uscourts.gov
Imation Corp. v. Koninklijke Philips Electronics N.V., CAFC, 3. Nov. 2009; Auslegung des Lizenzvertrages, www.cafc.uscourts.gov
Crane v. Poetic Products Ltd., 2nd Cir. 3.Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov: US- oder UK-Urheberrecht bei Verletzung anwendbar?
Fenstermaker v. Obama, 2nd Cir. 3.Nov. 2009, www.ca2.uscourts.gov, Aktivlegitimation zum Eintreten für Guantanamo-Häftlinge
CK - Washington. Kann das US-Gericht dem EU-Handelsvertreter verwehren, seinen Handelsvertreterausgleichsanspruch im heimischen Gericht einzuklagen, wenn sein Vertrag mit dem US-Hersteller kalifornisches Recht und einen Gerichtsstand in Kalifornien bestimmt?
Diese wichtige Frage bejahte im Fall Applied Medical Distribution Corporation v. The Surgical Company BV, Az. 09-5515, das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 3. November 2009 in einer wegweisenden, wenngleich für Kalifornien nicht bahnbrechenden Entscheidung. Das Urteil mit einer Begründung von 22 Seiten Länge betrifft Belgien, ist jedoch für jeden EU-Vertreter amerikanischer Güter bedeutsam.
Im Softwaregeschäft versuchen US-Anbieter oft, über gut eingeführte Unternehmen in Europa ihre Programme an die vorhandene Kundschaft des Vertreters zu vertreiben. Kaum ist das Produkt eingeführt und die Lizenzgebühren fließen - nicht selten auf Jahre hinaus -, wird der Vertrag gekündigt und der US-Hersteller macht sich selbst an die Kunden, ohne den Vertreter an den Einnahmen zu beteiligen oder einen Ausgleich zu zahlen.
Der gesetzliche Anspruch des Handelsvertreters lässt sich oft durchsetzen, doch setzt das Gericht in diesem Fall die Hürden hoch. Eine Anti-Suit Injunction soll ein Verfahren in Belgien zur Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs nach belgischem Recht verbieten.
Das US-Gericht könne schließlich auch ausländisches Recht beurteilen, schreibt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit. In der Praxis bedeutet das allerdings zusätzlichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand im ohnehin teuren und komplexen US-Prozess.
Jede Partei wird ihre eigenen Rechtsgutachter benötigen, wobei die aus dem Ausland eingeflogenen in der Regel keine besonders gute Figur abgeben. Sie ahnen nicht, wie man in der Cross-Examination oder in der Discovery Fragen nicht beantwortet; statt dessen wollen sie das Gericht mit einem gefährlichen Rede- und Erklärungsschwall überzeugen - was gar nicht ihre Aufgabe ist. Oder sie regen sich über Fragen nach der zuletzt gewechselten Bettwäsche auf.
Die gerichtliche Erörterung der Rechtsfragen zum belgischen Recht zeigt, dass das amerikanische Gericht das ausländische Gericht nicht so gut versteht wie es glaubt. Vielleicht hat auch ein mit dem ausländischen Recht unvertrauter Rechtsanwalt oder Expert Witness dem Gericht nicht deutlich gemacht, dass gewisse gesetzliche Ansprüche bei Vertragsschluss unverzichtbar sind und deshalb nicht schon im Vertrag geregelt werden konnten, nach IPR-Grundsätzen jedoch nicht einfach ignoriert werden dürfen, aaO 18.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt Unversichert 25 Fuß durch die Luft? Hans-Gerd Rasenack v. AIG Life Insurance Company, 10th Cir 2. Nov. 2009 www.ca10.uscourts.gov
Schranken des Mandamus, In Re: Cooper, 4th Cir 2. Nov. 2009 pacer.ca4.uscourts.gov
Schuldverschreibung im Konkurs: In Re: Kaiser Alum Corp, 3rd Cir 2. Nov. 2009 www.ca3.uscourts.gov
Estrogen-Sammelklage: Donna Scroggin v. Wyeth 8th Cir 2. Nov. 2009 www.ca8.uscourts.gov
Privatarmee: US Air Force v Commemorative Air Force www.ca6.uscourts.gov Erinnert an meinen Partner, der die China-Luftwaffee baute
Forum non conveniens = Raus aus dem US-Gericht: Vivendi SA v. T-Mobile USA Inc., 9th Cir 2. Nov. 209 http://bit.ly/3rLoTj
JB - Washington. Das bevorstehende 20jährige Jubiläum des Falls der Berliner Mauer am 9. November 1989 war Anlass einer von der Deutschen Welle aufgezeichnteten Diskussionsrunde unter dem Titel The Fall of the Wall: From German Unification to a New World Order?
Teilnehmer dieser im Washingtoner Newseum aufgezeichneten Veranstaltung waren Hauptakteure in der Wendezeit: Der ehemalige Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher, der damalige Regierende Bürgermeister von Berlin Walter Momper sowie der ehemalige nationale Sicherheitsberater von Präsident George Bush sen., Brent Scowcroft.
In Anwesenheit des deutschen Botschafters in den USA, Dr. Klaus Scharioth, schilderten die gealterten, aber dennoch immer noch wortgewaltigen Zeitzeugen aus ihrer persönlichen Perspektive die sich rasend schnell entwickeltenden Ereignisse in den Tagen vor und nach dem 9. November 1989, die schließlich zu den 2 plus 4 Verträgen und damit zur Wiederherstellung der vollen Souverität Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg führten.
Hans-Dietrich Genscher betonte dabei, dass das Werben der damaligen Bundesregierung für die deutsche Wiedervereinigung bei den Alliierten stets auch als nur einen Teil und eine Voraussetzung für einen europäischen Einigungsprozess verstanden wurde. Dabei unterstrich er die sofortige und nachhaltige Untersützung der Deutschen Einheit durch die USA.
Aus der Sicht von Brent Scowcroft würden die USA heute genauso handeln, die Dinge hätten sich damals zwar sehr schnell entwickelt, der ehemalige Bundeskanzler Kohl habe die amerikanische Seite dadurch in ihrer Zustimmung zur Wiedervereinigung bestätigt, dass er überzeugter Europäer war.
Die Diskussion auf dem Panel wurde ergänzt durch Einspielfilme, die die damaligen Ereignisse nochmals zusammenfassten, sowie durch Fragen aus dem Publikum von Schülerm der Deutschen Schule in Washington. Zu den Unterstützern dieser Veranstaltungsreihe zum Mauerfall zählten neben Deutsche Welle TV auch die Deutsche Botschaft sowie die Bertelsmann- und die BMW-Stiftung.
CK - Washington. Von den obersten Bundesgerichten der USA
USAnwalt Todesstrafe bestätigt: Clarence Carter v. Carl Anderson, 6th Circuit, 30. Okt. 2009, www.ca6.uscourts.gov
Klage auf Vertragsberichtigung abgewiesen: Weir v. Guardian Life Insurance Company of America, 2nd Cir., 30. Okt. 2009, www.ca2.uscourts.gov
Staatsimmunität: "Diplomaten"-Klage gg #WHaus scheitert an mangelnder Logik, DCDC 30 Okt 2009: http://bit.ly/3P4iUP
Staatsimmunität: Terror Claims Not Commercial Claims, http://bit.ly/7YJ6O, DCDC Urteil vom 28. Okt. 2009
CK - Washington. Schützt das Bundes-Antispam-Gesetz CAN-SPAM Act den Empfänger von EMail vor Einladungen zu pornografischen Unterfangen? Ein denkbarer Ansatz lautet, die Benutzung von Spam-Domainnamen zum Versand solcher EMails strafrechtlich zu verfolgen.
Die Verschleierung der Inhaber von Domainnamen durch Private Registration bietet dafür einen Ansatz, wie E-Commerce and Tech Law am 29. Oktober 2009 in Ninth Circuit: Obscenity in E-Mail Messages Judged by National Community Standards erörtert. Der zugrunde liegende Fall lautet United States v. Kilbride.

