CK • Washington. Nach China Deutschland?
Deutsche Zensur verunsichert Anbieter von Suchmaschinen, Foren und Handelsplätzen.
Unter den Deckmäntelchen Verbraucherschutz, Jugendschutz oder auch geschichtlicher Zwänge lassen sich Deutsche Eingriffe in die Grundrechte gefallen, die sie kaum mehr als Zensur verspüren.
An ein Impressum haben sie sich so gewöhnt, dass sie es auch im Ausland erwarten und sich gar erstaunt zeigen, wenn dort der Begriff wie das Konzept unbekannt sind und suspekt erscheinen. Gerichte verspüren angesichts der hohen Toleranzschwelle der Deutschen für Zensur keinen Widerstand bei der Ausdehnung der Impressumspflicht weit über den Gesetzeswortlaut hinaus - ebenso wie die Deutschen die Einschränkung der Berichterstattung als Stärkung des Persönlichkeitsrechts hinnehmen.
Anders als die Volksrepublik China geht die Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem Holzhammer gegen Internetdienstleister vor. Sie verlangt einer Suchmaschine kaum die vollständige Unterdrückung von Informationen ab - außer bei historischen Fakten oder Verstellungen, über die sich der Deutsche kein eigenes Bild machen soll, oder bei Waren und Leistungen, die der neugierigen Jugend vorenthalten werden sollen.
Vielmehr setzen die deutsche Exekutive, Legislative und Judikative die Internetwirtschaft subtil unter Druck, indem beispielsweise ein altes Konzept des Sachenrechts, die Mitstörerverantwortung, auf Haftungsbeziehungen mit ahnungslosen Dritten erstreckt wird.
Schleichend verbreitet sich die Zensur, und über die giftgasgleiche Haftungsausdehnung wird das Internet aus Deutschland verjagt.