Eintragung vom Copyright in den USA
CK • Washington. Der Supreme Court und zwei Bundesberufungsgerichte der USA machten sich neulich über die Eintragung von Urheberrechten her. Nach dem amerikanischen Copyright Act bietet die Eintragung manche Vorteile.
Der wichtigste Vorteil ist die Zulässigkeit einer Klage nach einer Verletzung. Unklar war jedoch bisher, ob die Eintragung eine prozessuale Voraussetzung mit Wirkung auf die sachliche Zuständigkeit ist.
Ferner bestand Uneinigkeit über die Geltung der Eintragung als materiellem Tatbestandsmerkmal bei Verletzungsansprüchen. Diese und die Frage der Rechtswirkung eines bei Klageinreichung noch unbearbeiteten Antrages werden demnächst im Juliheft der Zeitschrift Kommunikation & Recht beantwortet.
Alles recht aufregend für den Experten. Genau so interessant für manchen Laien: Die Web-Fonts von Google sind auch einen Besuch wert. Mit ihnen kann man Webseiten erstellen, die in jedem Browser gleich aussehen, wie hier die Überschrift in Cardo.
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