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Samstag, den 12. Juni 2010

Eintragung vom Copyright in den USA  

.   Der Supreme Court und zwei Bundesberufungsgerichte der USA machten sich neulich über die Eintragung von Urheberrechten her. Nach dem amerikanischen Copyright Act bietet die Eintragung manche Vorteile.

Der wichtigste Vorteil ist die Zulässigkeit einer Klage nach einer Verletzung. Unklar war jedoch bisher, ob die Eintragung eine prozessuale Voraussetzung mit Wirkung auf die sachliche Zuständigkeit ist.

Ferner bestand Uneinigkeit über die Geltung der Eintragung als materiellem Tatbestandsmerkmal bei Verletzungsansprüchen. Diese und die Frage der Rechtswirkung eines bei Klageinreichung noch unbearbeiteten Antrages werden demnächst im Juliheft der Zeitschrift Kommunikation & Recht beantwortet.

Alles recht aufregend für den Experten. Genau so interessant für manchen Laien: Die Web-Fonts von Google sind auch einen Besuch wert. Mit ihnen kann man Webseiten erstellen, die in jedem Browser gleich aussehen, wie hier die Überschrift in Cardo.


Samstag, den 12. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Kündigung TV-Journalist gem. Moralklausel wirksam, Virginia Galaviz v. Post-Newsweek Stations, 5th Cir., 9. Juni 2010, http://bit.ly/c5Dmub

Reinhaftierungsprogramm nach Entlassung in e-Aufsicht, Gonzalez-Fuentes v. Pereira-Castillo, 1st Cir., 10. Juni 2010, http://bit.ly/buWUXL

Markenverletzung mit Schadensersatz, Super Duper, Inc. v. Mattel, Inc., 4th Cir. USA, 10. Juni 2010, http://bit.ly/a1HeS0

Haftung für Falschmarkierung mit ausgelaufenem Patent, Pequignot v. Solo Cup, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/92boJU

Änderung der Buchführung im Beschaffungswesen u. Preisanpassung, Donley v. Lockheed Martin, CAFC, 10. Juni 2010, http://bit.ly/d8wVAv







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.