Dabei ist europäisches Verbraucherschutzrecht und Produkthaftungsrecht heute ein größeres Risiko als die Haftung in den USA. Zudem wird oft ignoriert, dass der Geschworenenspruch im US-Prozess nicht das letzte Wort ist. Der Richter spricht es. Er kann den Schadensersatzbetrag reduzieren. So wurde dieser Tage auch ein Versäumnisurteil von $11 Mio. auf $27.000 reduziert.
Ebenso typisch ist für amerikanische Bundesgerichte, die Schlüssigkeitsprüfung streng zu halten. Die Klagebegründung, die Airline habe ihr im Flug heißen Kaffee gegeben, der ihr in den Schoß umkippte, reicht heute nicht aus.
Am 18. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks daher im Fall Beverly Faye Blythe v. Southwest Airlines, Az. 10-2047, gar nicht unerwartet die Abweisung der Klage als unschlüssig und sachlich unzuständig.