In deutschen Berichten findet sich oft der von Unkenntnis gezeichnete Begriff summarisches Verfahren.
Das summary Judgment hat allerdings nichts mit einer summarischen Aburteilung gemein. Ihm geht eine detaillierte Prüfung von Parteivorträgen und Beweisangeboten voraus. Teuer und langwierig kann der Prozess bis zum summary Judgment auch sein: 500 Anwaltsstunden à $500 je Partei sind keine Seltenheit.
Ein wichtiges Merkmal des Urteils bei diesem Verfahrensstand ist, dass der Fall noch nicht den Geschworenen der Jury vorgelegt ist. Statt vom summarischen Verfahren sollte man also besser vom Richterurteil vor dem Jurystadium sprechen.