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Montag, den 11. Okt. 2010

Ausländer raus - im Ermessen des Pentagons  

.   §815 des National Defense Authorization Act enthält in der dem Senat vorliegenden Entwurfsfassung S.3454 ein ausländererschütterndes Privileg für das amerikanische Militär:

Im Beschaffungswesen darf nach dem Inkrafttreten das amerikanische Verteidigungsministerium nach eigenem Gutdünken ausländische Lieferanten eliminieren. Das Wall Street Journal hat den Entwurf der Klausel geprüft, die ohne großes Aufsehen in die Bill des Haushaltsgesetzes eingebunden wurde.

Im Kern, erklärt John Ordway, der Spezialist für das Beschaffungswesen bei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP, der Kanzlei des Verfassers in Washington, DC, gehe es dem Pentagon um die Vermeidung von Sicherheitsrisiken. Dass eine Überprüfung der Ermessensentscheidung des Pentagons verboten wird, sei jedoch ein schwerer Schlag gegen die Transparenz des Government Procurement und gegen Hersteller im Ausland, die als Prime Contractor oder Subcontractor das Pentagon beliefern.

WashingtonTechnology sprach schon im Juli 2010 von einer neuen geheimen de facto schwarzen Liste für das Ausland. §815(d) bestimmt unter dem Titel Reducation of Supply Chain Risk in the Acquisition of National Security Systems:
(d) Determinations- A determination under subsection (c) that the exclusion of a particular source is necessary to avoid an unacceptable supply chain risk--

      (1) shall be made in writing;

      (2) shall include--

        (A) the information required by section 2304(f)(3) of title 10, United States Code; and

        (B) the joint recommendation by the Director of the Defense Intelligence Agency and the Assistant Secretary of Defense for Networks and Information Integration as specified in subsection (c);

      (3) may not be delegated--

        (A) in the case of a procurement with an estimated value of $50,000,000 or more (including all options), below the level of head of an agency;

        (B) in the case of any other procurement, below the level of senior procurement executive for an agency;

      (4) shall not be subject to disclosure under section 552 of title 5, United States Code;

      (5) shall be made in the sole discretion of the head of an agency or senior procurement executive of an agency, as the case may be; and

      (6) shall not be subject to review in a bid protest before the Government Accountability Office or in any Federal court.


Montag, den 11. Okt. 2010

Das Ei des Kolumbus  

.   Kolumbus kam nicht am Montag, dem 11. Oktober in Amerika an. Doch der Montag ist der Feiertag, an dem in den USA seine Ankunft gewürdigt wird.

Das Ei des Kolumbus besteht in der Entdeckung, im Durchschnitt mehr freie Tage feiern zu können, wenn der Feiertag auf einen Montag gelegt wird. Dann verliert man ihn nie am Wochenende. Alle dreieinhalb Jahre macht sich diese Entdeckung im Durchschnitt bezahlt.

So verfahren die USA mit den meisten Feiertagen. Nur der 1.1. wird am 1.1. gefeiert, der Independence Day am 4. Juli, Thanksgiving stets am Donnerstag und der 25. Dezember am 25. Dezember.

Mit Urteilen ist heute nicht zu rechnen. Columbus Day ist ein bundesweiter Feiertag. Viele Wirtschaftszweige und Unternehmen, darunter auch Kanzleien, bleiben geöffnet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.