Auch der festeste Handschlag zur Besiegelung dieses Deals ist oft nicht die Serviette wert. Schnell scheiterte der IT-Guy im Fall Morgenweck v. Vision Capital Advisors, LLC., Az. 10-2689, mit seiner Klage auf versprochene Anteile und Prozente vom Jahresumsatz. Hätte er doch nur auf Anteile am Monats- oder Quartalsumsatz geklagt!
Das Statute of Frauds verbietet den Jahresausschüttungsanspruch nämlich, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 16. Februar 2011.
Ohne Schriftform ist der behauptete Vertrag wirkungslos, wenn die versprochene Leistung nicht innerhalb eines Jahres erbracht werden kann, erklärte es. Anteile am Jahresumsatz können jedoch frühestens nach Ablauf eines Jahres anfallen. Ähnlich ist das Schriftformerfordernis des Statute of Frauds in vielen Staaten der USA ausgestaltet.