Im Rahmen einer Mediation erhielt Facebook die konkurrierende Gesellschaft ConnectU, Inc. und verpflichtete sich zur Zahlung eines ausgehandelten Kaufpreises zu von Facebook zu bestimmenden Vertragsbedingungen. Den kurzen Vergleich griffen die Gesellschafter von ConnectU als unwirksam an.
Dem Gericht - und jedem, der im Rahmen von Verhandlungen einen Vergleich nach amerikanischem Recht formuliert, - war wichtig, dass der kurze Text die erforderlichen Merkmale eines Vertrages enthält und damit nicht unwirksam ist.
Der Umstand, dass Facebook die Vertragsbedingungen für die Anteilsübertragung verkehrsüblich ausformulieren durfte, ist unschädlich, solange die Formulierung nicht einseitig ausfällt. Dasselbe gilt für die angegriffene Länge und Komplexität des Vertrages, erklärt das Gericht.