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Mittwoch, den 13. April 2011

Facebooks Mr. 50%: Beweise

 
.   Perfekte Nachtlektüre: Die Beweise für Paul Ceglias Mitinhaberschaft an Facebook aus der auf neuen Stand gebrachten Klage. Die Beweise sollen belegen, dass Zuckerberg für ihn arbeitete, bezahlt wurde und die Hälfte des Unternehmens erhalten sollte. Dann soll Zuckerberg ihn betrogen haben. Abendfüllend.

Nachdem am 11. April 2011 die unterhaltsame Klage der ConnectU-Gründer gegen Facebook endlich den Schrottplatz der Rechtsgeschichte erreichte, wird es für Facebook-Beobachter nun doch nicht langweilig, Ceglia sei Dank!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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