Einer Partei im amerikanischen Gerichtsverfahren können bei Nichtvorlage von Beweismitteln erhebliche Sanktionen drohen. Die Parteien müssen im US-Prozess die Tatsachen - auch die der Gegenseite - selbst beweisen. Die enorm teure Beweiserforschung findet nicht von Amts wegen statt. Dieses dem Termins- und Beweisverfahren, Trial, vorgeschaltete Beweiserforschungsverfahren, das in Deutschland oft als Pre-Trial Discovery bezeichnet wird, findet unter Aufsicht des Gerichts und unter Ausschluss der Geschworenen durch die Parteianwälte statt.
Unterlässt eine Prozesspartei die Mitwirkung bei der Herausgabe von Beweismaterial, darf das Gericht vielseitige Sanktionen verhängen. Dies kann, die deutschen Parteien schockierend, soweit führen, dass es die Klage abweist oder alle Einreden und Einwendungen verbietet und anders als im deutschen Recht eine vollständige Subsumtion unterbleibt. Oder der Partei werden Prozesskosten unter Abweichung von der American Rule aufgebürdet.
Im Fall Markyl Lee et al. v. Max International, LLC, Az. 10-4129, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 3. Mai 2011, dass die dreimalige erfolglose Aufforderung an die Klägerpartei, ihrer Beweisvorlagepflicht nachzukommen, zur entgültigen Klageabweisung berechtigt.
Das Discovery-Verfahren ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Beispielsweise führt die bloße Vernehmung eine Zeugen im Rahmen des Beweiserforschungsverfahrens nicht selten dazu, dass allein für den Wortprotokollführer täglich $1000 anfallen. Die Vergleichsbereitschaft ist zwischen den Parteien mit beschränkten Mitteln oft groß, um der Kostenlast des Prozesses zu entgehen.