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Donnerstag, den 05. Mai 2011

Immer diese Mütter!  

.   Helicopter Moms heißen die Mütter, die Kinder selbst im Studenten­alter bemuttern und bevor­munden, für sie bei Profes­soren vorstellig werden, und ihnen Kühl­schränke und Taschen füllen.

Im Gesellschafts­recht der USA führt das zur Haftung. Die hundert­prozentige Mutter einer Corporation sollte sich aus dem Tages­geschäft der Tochter heraus­halten.

Abgesehen von der daraus resul­tierenden Durchgriffs­haftung der Mutter für die Verbind­lichkeiten der Tochter kann die über­mäßige Einmischung auch zu einer ört­lichen Zustän­digkeit von US-Gerich­ten für eine auslän­dische Mutter­gesellschaft führen, die vermeid­bar wäre, wenn die Mutter bliebe, wo sie hingehört, nämlich in ihr Vater­land.

Das Urteil vom 4. Mai 2011 des Bundes­berufungs­gerichts des dritten Bezirks der USA im Fall Mele v. TSE Systems GmbH, Az. 10-3580, zeigt ein weiteres Risiko auf: Die deutsche Mutter-GmbH kann bei der Verlet­zung eines Handels­vertreter­vertrags zwischen ihrer Tochter und dem Handels­vertreter unerwartet zur Haftung wegen Vertrags­einmischung, tortious Inter­ference in Contractual Relations, vor das US-Gericht zitiert werden. In diesem Fall gewann die GmbH nur, weil der Handels­vertreter die Schädigungs­absicht der Mutter im Rahmen der Einmischung nicht belegte. Allein die Verteidi­gungs­kosten sollten der GmbH deutlich gemacht haben, dass man die US-Tochter um jeden Preis ihre Geschäfte selbständig führen läßt.

Dazu gehört zur Vermeidung der materiell­rechtlichen Haftung und der prozes­sualen Unter­werfung unter die US-Gerichts­barkeit auch, dass die Mutter nicht die Rechnungen der Tochter bezahlt.

Bei Studentinnen mag das anders sein. Bei Cor­porations ist das ein oft teurer Fehler.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.