Im Common Law kann der Anspruch mit einer Einrede wie ein Luftballon angepiekst werden; die Luft geht vielleicht verschuldensabhängig raus oder der Anspruch fliegt dem Kläger in Fetzen um die Ohren.
Beim Antrag auf eine einstweilige oder dauerhafte Verfügung gilt Equity. Die Ansprüche im Antrag auf eine Injunction zerplatzen wie eine Seifenblase, wenn der Antragsteller unsaubere Hände oder Dreck am Stecken hat. Common Law kennt hingegen weder den Verfügungsanspruch noch diese vernichtende Einrede.
Seifenblase oder Luftballon im amerikanischen Recht - die Praktikantin merkt sich das.