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Samstag, den 06. Aug. 2011

Brauch kein Web: Jura = Text  

.   Web brauchen wir nicht. Wir sind doch Juristen! Wozu denn Bilder? Juristen nutzen Veronica, Archie, Gopher und WAIS! Das war um 1991, zur Zeit der Gründung des German American Law Journal.
20 Jahre German American Law Journal


Neben der Druckausgabe für die German American Law Association im Raum der US-Hauptstadt gab es bald eine Disketten-Fassung mit Hyperlinks im XText-System, das unter DOS lief.

Zugang zum Internet besaß kaum ein Jurist. Der Versand erfolgte also über America Online oder Compuserve. Bald gesellte sich das Angebot auf einem Uni-Rechner hinzu. Als der Gopher-Server für die ersten Ausgaben eingerichtet war, schlugen die Uni-Administratoren vor, auf HTML und HTTP umzusteigen.

Doch wer besaß schon einen Webleser? Als Browser bot sich Mosaic an. Ein kompletter Web-Editor von und für Juristen fehlte noch. Also wurde er für HTML 3.2 entworfen, und gepriesen, - allerdings für das GEOS-Betriebssystem, das um 2000 vor Windows in die Knie ging. Auch Gopher und die Druckausgabe des GALJ verstummten.


Samstag, den 06. Aug. 2011

Gesellschaft: Staatsgebunden  

BB - Washington.   Gesellschaftsrecht ist in den Vereinigten Staaten von Amerika einzelstaatliches Recht. Muss die Corporation in jedem Staat neu gegründet werden? Sie kann nicht ohne Hindernisse und Auflagen in allen Bundesstaaten tätig werden.

Will eine in Virginia ansässige Gesellschaft bestimmte Geschäfte im District of Columbia führen, auf der anderen Seite des Potomac, muss sie dafür beim Handelsregister gemeldet sein. Ohne die Eintragung haften die Gesellschafter dort persönlich: Die mit der Gesellschaftserrichtung bezweckte Haftungsbeschränkung auf das Kapital verflüchtigt sich beim Überqueren der Staatsgrenze.

Ein verrücktes Beispiel: Ein Vertrag sollte in Washington unterzeichnet und erfüllt werden; die Vertragsparteien forderten die Erfüllung durch eine Gesellschaft in DC. Die Virginia Corporation in DC mit einer dem Handelsregister genügenden License to do Business auszustatten, ist kein Hexenwerk. Doch erfordert das ein Certificate of Good Standing.

Seine Ausstellung und der Versand kann ein paar Tage dauern. Schneller ließ sich eine neue Gesellschaft in Washington gründen, um die Haftungsbeschränkung zu erlangen und den Wunsch der Vertragsparteien zu erfüllen. Mit der Folge, dass plötzlich zwei identische Corporations in zwei Rechtskreisen der USA existieren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.