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Donnerstag, den 22. Sept. 2011

Kaffee auf die Schenkel - Lobbygeschichte  

.   Wer den brühend heißen Kaffee auf den Schenkeln einer Autofahrerin vermutet, ist von der Lobby bezirzt. So war's nicht. Wer den mit einer Hetzkampagne gekauften Richter nur im Grisham-Roman sucht, ist ihr erlegen.

Hot Coffee, der Film einer Juristin für Laien, erklärt die wahren Umstände. Man sieht die Verbrennungen dritten Grades, die die Dame auf dem Parkplatz als Beifahrerin erlitt, und versteht, warum es um überhaupt um Geld ging, nachdem ihr Mann zunächst McDonalds lediglich anregte, die Kaffeegeräte zu überprüfen.

Ums Geld ging es, als McDonalds nichts unternahm, 700 weitere Ver­bren­nungs­fäl­le bekannt wurden, und die Familie die Arztrechnungen für Haut­trans­plan­ta­te und andere Behandlungen erhielt. Der Film ist nun auch bei HBO und Netflix abrufbar.

Andere Problemfälle sind spannend, doch auch erschütternd eingeflochten: Die rechtlos Vergewaltigte, das behinderte Kind ohne Entschädigung, der in der Telefonzelle überfahrene Anrufer. Der Zuschauer entdeckt eine kunstvolle Manipulation der öffentlichen Meinung, die die Lobbyarbeit der U.S. Cham­ber of Commerce in Washington glaubwürdig und durch Fakten belegt mehr als erwartet diskreditiert.

Tort Reform und Court Reform waren die Folge, aber auch Zwangs­schieds­klau­seln in Verbraucher­verträgen. Ihrer Auswirkungen auf das ameri­ka­ni­sche Recht sind nicht diejenigen Zuschauer bewusst, die bei Torts an Tor­ten statt an Haftung für deliktische Handlungen glauben. Dass Bush ex­pli­zit Pro­pa­gan­da be­für­wortete, um der Lobby Vorschub zu leisten, wundert dann auch nicht.

Im amerikanischen Recht gibt es viel Schlimmes, und Lobbying ist durch die Verfassung geschützt. Dass die verfassungsverbindliche Regeln und Rechts­staat­lich­keit durch Lobbykunstgriffe auf den Kopf gestellt werden, ent­schul­digt je­doch keine hehren Ziele.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.