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Freitag, den 13. Jan. 2012

Spucke im Burger: Schmerzensgeld?  

.   Beim Frikadellenmacher arbeiten Vorbestrafte. Einer spuckt fett in den Hamburger, den der Hilfs-Sheriff bestellt. Dem graust's. Der Vorbestrafte geht 90 Tage in den Bau.
Bylsma entered the drive-thru and ordered a Whopper with cheese. He recognized McDonald, but not Herb, from previous visits. After receiving his food, Byslma had an uneasy feeling and pulled into another parking lot down the street. Before consuming the hamburger, he lifted the top bun and observed a slimy, clear and white phlegm glob on the meat patty. He inserted his finger into the glob and then called for back-up.
Later DNA testing revealed that the glob on the meat patty was Herb's saliva. Herb pled guilty to felony assault and was sentenced to 90 days in jail.
Für das kalte Grauen verlangt der Kunde Schmerzensgeld. Der Richter winkt ab: Ohne Schaden am Leib keine Vergeltung seelischer Schäden, selbst wenn die Attacke dem Opfer lebenslang den Schlaf raubt!

In San Francisco gibt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA dem Kunden am 11. Januar 2012 im Fall Edward Bylsma v. Burger King Corporation ein wenig Hoffnung. Ohne einer Partei Recht zu geben, verweist es die Rechtsfrage an das staatliche Höchstgericht. Dieses soll ihm das einzelstaatliche Schmerzensgeldrecht erklären.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.