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Donnerstag, den 19. Jan. 2012

Einige Gigabyte, Blatt um Blatt  

Discovery im US-Prozess
.   Deutsche Beklagte können sich kaum vorstellen, welche Bürden im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, des US-Prozesses auf jede Partei zukommen. Das Verfahren kennen sie nicht, und der Begriff wird in Deutschland meist anders benutzt: Pre Trial Discovery heißt es dort illustrativ, weil es um die Beweisoffenlegung vor dem Hauptverfahren des amerikanischen Zivilprozesses vor den Geschworenen geht.

In der Discovery beschafft jede Seite auf Anordnung der Gegenpartei alles, was abgefragt wird. Dann sieben die eigenen Anwälte die Unterlagen, klären Fragen mit Mandantschaft und Zeugen, numerieren die Dateien mit dem Bates Stamp, erheben und begründen Widersprüche und liefern die restlichen Unterlagen an die Gegenseite. So sollen Überraschungen im Trial vor der Jury vermieden und die Vergleichsbereitschaft gefördert werden.

Die Kosten sind enorm. Wieviel Personal kann eine Partei abstellen, das sich auf den amerikanischen Prozess konzentriert? Was kostet der IT-Dienstleister, der die Dokumente sicher speichert und für die elektronische Bearbeitung und Ablieferung verarbeitet?

Wieviele Anwälte sind nötig, um auch nur ein paar Gigabyte an Dokumenten Blatt um Blatt und Zeile für Zeile für die Document Production und die Interrogatories zu prüfen? Vier Wochen mal Anwaltszahl mal Stundensatz: Das ist einfach teuer.

Leichtfertig sollte sich niemand auf einen Prozess in den USA einlassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.