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Freitag, den 20. Jan. 2012

Neue Klienten und Mandate: Kommission?  

Vertrags- und Prozessrecht klar dargestellt
.   Leicht lesbar ist das amerikanische Urteil im Fall Bush v. NNPA vom 18. Januar 2012. Verständlich ist seine vertragsrechtliche Begründung ebenfalls.

Man muss jedoch wissen, dass im US-Zivilprozess Rechtsfragen vom Richter entschieden werden und nicht an die Geschworenen gehen, wenn keine Tatsachenfragen zu würdigen sind. Ansonsten ist die Jury für die gesamte Subsumtion zuständig.

Der Prozess betrifft die Frage, ob ein Kommissionsvertrag auszulegen ist. Ist er es nicht, dann bleiben nur Rechtsfragen zu klären. Das trifft hier zu, und Richter Wilkins vom Bundesgericht der Hauptstadt Washington darf mit einem Summary Judgment entscheiden, bevor der Streit die nächste Etappe erreicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.