Aufmerksame Beobachter wissen aus der gut bebilderten Presse: In den USA zahlt der Anwalt, nicht der Mandant. Geschworene sprechen dem Opfer Millionen, selbst Milliarden, zu. Amerika verwirklicht das Happy End auch im Gerichtssaal.
Mit Rule 4.1(2012) reagiert der Supreme Court auf die Defizite im Rest der Welt. Der amerikanische Prozess in seinen schillernden Variationen vor Bundes- und einzelstaatlichen Gerichten in über 55 Rechtskreisen steht heute auch Geschädigten aus dem Ausland offen. Die neue Prozessregel übernimmt aus dem deutschen Recht das Konzept der Prozesskostensicherheit.
Ausländische Kläger, die gegen den Nachbarn im Westerwald, den Bürgermeister an der Saale, die Punkter in Flensburg oder die Bundeskanzlerin in Berlin unterlegen sind, hinterlegen eine sechsstellige Sicherheit, Alien Cash Bond, und erhalten gegen Nachweis eines rechtskräftig abgeschlossenen Prozesses im Ausland Einlass in die amerikanischen Tempel des Rechts.