13   
Dienstag, den 24. April 2012

Postkarte fehlt - Anwalt haftet  

.   Vom Patentrecht sollte man die Finger lassen: schon eine fehlende Postkarte kann haftungs­auslösend wirken. Als eine IP-Boutique von einer Groß­kanzlei gekauft wurde, unter­richteten die Anwälte, denen der Fehler der vergessenen Beifügung einer Antwort­postkarte an einen Patentantrag bewusst wurde, nicht den Mandanten.

Der klagt wegen der unterlassenen Mitteilung und der verlorenen Patente nicht nur aus Anwaltshaftungs­grundsätzen und Vertrags­recht, sondern auch wegen Betrugs. Das Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks ist für Patent­fragen landesweit zustädig und erklärt im Urteil Landmark Screens, LLC. v. Morgan Lewis, & Bockius, LLP. vom 23. April 2012, wieso der Betrugs­anspruch schlüssig ist.

Permalink Permalink





     AKTUELLES :: 2003 :: 2004 :: 2005 :: 2006 :: 2007 :: 2008 :: 2009 :: 2010 :: 2011 :: 2012 :: 2013 :: Index


Der kurze Weg zum deutsch-amerikanischen Recht: http://anwalt.us

Auf Englisch:













      Nachricht an Herausgeber - keine Rechtsauskunft