Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston wies jedoch am 27. Juli 2012 im Fall Volkswagen Group of America v. McNulty Law Firm diese Festsetzung für 23.000 Stunden anwaltlicher Arbeit an das Untergericht zur Neuberechnung nach anwendbarem einzelstaatlichem Recht, nicht nach Bundesrecht, und weiteren Entscheidung zurück.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston wies jedoch am 27. Juli 2012 im Fall Volkswagen Group of America v. McNulty Law Firm diese Festsetzung für 23.000 Stunden anwaltlicher Arbeit an das Untergericht zur Neuberechnung nach anwendbarem einzelstaatlichem Recht, nicht nach Bundesrecht, und weiteren Entscheidung zurück.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.