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Samstag, den 28. Juli 2012

$30 Mio. von VW für 23000 Anwaltsstunden  

.   Etwas gedulden müssen sich die Klägeranwälte, die im Sammelklagevergleich VW und Audi verpflichteten, bestimmten Kunden einén $25-Gutschein für einen Ölwechsel oder andere Leistungen zu gewähren. Sie erstritten für sich ein Honorar von über $30 Mio.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston wies jedoch am 27. Juli 2012 im Fall Volkswagen Group of America v. McNulty Law Firm diese Festsetzung für 23.000 Stunden anwaltlicher Arbeit an das Untergericht zur Neuberechnung nach anwendbarem einzelstaatlichem Recht, nicht nach Bundesrecht, und weiteren Entscheidung zurück.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.