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Samstag, den 27. Okt. 2012

Ausnahmsweise Kostenerstattung  

.   Die American Rule sieht im US-Prozess keine Kostenerstattung für die obsiegende Partei vor. Doch kann ein Gesetz oder Präzedenzfall von der Regel abweichen.

Der Fall Serin v. Northern Leasing Systems, Inc. behandelt die Berechnung der Kosten. Die Klägeranwälte verlangten Millionen, und das Gericht sprach hunderttausende zu.

Die Revision blieb erfolglos, denn am 26. Oktober 2012 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City wie folgt:
1. Das Gericht besitzt Ermessen; buchhalterische Perfektion ist nicht erforderlich.
2. Ein grober Maßstab gilt im Hinblick auf die Gerechtigkeit der Berechnung.
3. Die Kostenüberbürdung als Ausnahme darf nicht zu einem weiteren vollständigen Prozess ausarten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.