Amerikanisches Recht gibt es nicht
CK • Washington. Wer amerikanisches Recht studiert hat, weiß, dass der Begriff amerikanisches Recht wenig taugt. Aus Kolonien wurden Staaten, als die USA unabhängig wurden. Als sie eine Bundesverfassung schrieben, blieb das Recht der Kolonien das geltende Recht, und der Bund erhielt auch ein paar Kompetenzen.
Nach der Weltwirtschaftskrise usurpierte er mehr Macht, und 1937 gewährte der Supreme Court sie ihm. Doch die einzelnen Staaten geben weiterhin das Vertragsrecht, Strafrecht und fast alles vor, was den Durchschnittsbürger berührt. Wer das weiß, genießt die wohlformulierte Urteilsbegründung im Fall Matthew Thomas v. UBS AG vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks.
Die Sammelkläger verklagen eine schweizerische Bank nach dem Recht von vier Staaten, schweizer Recht kann auch in Betracht kommen, und ein bundesrechtliches Common Law liegt ebenfalls im dogmatischen Einzugsbereich ihrer Klage. Damit setzt sich das Gericht in Chicago am 7. Februar 2013 gelehrt auseinander. Ein bundesrechtliches Common Law gibt es genauso wenig wie ein amerikanisches Recht, erfährt auch der Leser, der dieses nie studiert hat.
Nach der Weltwirtschaftskrise usurpierte er mehr Macht, und 1937 gewährte der Supreme Court sie ihm. Doch die einzelnen Staaten geben weiterhin das Vertragsrecht, Strafrecht und fast alles vor, was den Durchschnittsbürger berührt. Wer das weiß, genießt die wohlformulierte Urteilsbegründung im Fall Matthew Thomas v. UBS AG vom Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks.
Die Sammelkläger verklagen eine schweizerische Bank nach dem Recht von vier Staaten, schweizer Recht kann auch in Betracht kommen, und ein bundesrechtliches Common Law liegt ebenfalls im dogmatischen Einzugsbereich ihrer Klage. Damit setzt sich das Gericht in Chicago am 7. Februar 2013 gelehrt auseinander. Ein bundesrechtliches Common Law gibt es genauso wenig wie ein amerikanisches Recht, erfährt auch der Leser, der dieses nie studiert hat.