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Dienstag, den 26. Febr. 2013

Windmühlen aus China: Exon-Florio

 
Obama kein Don Quixote, blockiert Chinesen
.   Über Firmenschachtelungen planten Chinesen die Errichtung von Windanlagen bei einer US-Militäranlage. Nach §721 der als Exon-Floria Amendment bekannten Regel im Defense Production Act of 1950 über die Ermächtigung des Präsidenten, gewisse Auslandsinvestitionen über einen Ausschuss namens CFIUS zu prüfen, wurde die Errichtung verboten.

Als politische Maßnahme zu Fragen der nationalen Sicherheit sind CFIUS-Entscheidungen nicht gerichtlich nachprüfbar. Die Chinesen wandten sich dennoch an das Bundesgericht der Hauptstadt. Sie gewannen am 22. Februar 2013 teilweise, was ihnen einen gewissen Ruhm einbringt.

Im Fall Rall Corp. v. CFIUS bestätigte der United States District Court for the District of Columbia die Grundregel der Nichtjustiziabilität eines 50 USC §2170(a)(3)-Beschlusses. Dies betrifft auch die unterschiedliche Behandlung von Windanlagen neben Militäranlagen oder in sonstiger Lage. Das Gericht setzt sich jedoch auf 43 Seiten auch mit der Frage der Rechtsstaatlichkeit des CFIUS-Prüfverfahrens auseinander und erkennt, dass das Verfahren selbst justiziabel ist. Zumindest muss Betroffenen Gehör und eine Begründung zugesichert werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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