Student gewinnt im Supreme Court
TAS - Washington. Ein Verleger verklagte einen thailändischen Studenten, weil dieser nur für den asiatischen Markt bestimmte Lehrbücher von heimischen Buchhändlern bezog, um sie in den USA gewinnbringend weiterzuveräußern. Der Student wurde auf Zahlung von $600.000 Schadenersatz verurteilt. Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC beschäftigte sich daraufhin mit der Frage, ob die in §109(a) des Copyright Act verankerte First Sale-Doktrin auch für außerhalb der USA produzierte Werke gilt.
Gemäß §109(a) verliert der Urheber nach dem ersten Verkauf eines Werkes das Recht, den Weiterverkauf zu reglementieren. Der Supreme Court of the United States entschied am 19. März 2013 in dem Fall Kirtsaeng v. John Wiley & Sons, Inc. mit einem 6:3 Votum, dass diese Einschränkung auch für Werke gilt, die nicht in den USA hergestellt wurden.
Der das Urteil verfassende Richter Breyer befasst sich unter Zuhilfenahme verschiedener Auslegungsmethoden mit der entscheidenden Passage des §109(a). Dabei vermittelt er überzeugend, dass es keine geographische Begrenzung der aus dem Common Law stammende First Sale Doktrin geben kann.
Gemäß §109(a) verliert der Urheber nach dem ersten Verkauf eines Werkes das Recht, den Weiterverkauf zu reglementieren. Der Supreme Court of the United States entschied am 19. März 2013 in dem Fall Kirtsaeng v. John Wiley & Sons, Inc. mit einem 6:3 Votum, dass diese Einschränkung auch für Werke gilt, die nicht in den USA hergestellt wurden.
Der das Urteil verfassende Richter Breyer befasst sich unter Zuhilfenahme verschiedener Auslegungsmethoden mit der entscheidenden Passage des §109(a). Dabei vermittelt er überzeugend, dass es keine geographische Begrenzung der aus dem Common Law stammende First Sale Doktrin geben kann.