Früher füllte man diesen Report noch handschriftlich aus, worauf ein Referendar oder ein Praktikant den Gang in eine amerikanische Behörde antreten durfte. Im Jahr 2013 bevorzugt die Verwaltung des District of Columbia jedoch ein online Filing. Für das persönliche Erscheinen vor Ort in der Behörde fällt hingegen eine Beschleunigungsgebühr von $100 an.
Doch was ist eigentlich berichtenswert neben der obligatorischen Gebühr von $300? Mit der Meldung teilt der registered Agent oder Officer der Corporation schlicht Name und Sitz der Gesellschaft samt Kontaktdaten sowie Namen und Anschrift ihrer Officers und des registered Agent mit. Sofern die Corp. aus einen anderen Staat der USA stammt und daher als foreign gilt, muss sie dort dort in good Standing sein und dies in DC behaupten. Belege in Form von Gesellschaftsbeschlüssen, Jahresabschlüssen oder einem Certificate of good Standing werden nicht verlangt.
Erwähnenswert ist, dass eine Fehlerkorrektur nach Absenden des Formulars nicht möglich ist. Die Edit-Funktion läuft auf dem behördlichen Online-Portal schlicht ins Leere, da dies kein Problem zu sein scheint, das den Programmierern des Online-Auftritts bekannt war. Mit dem Erhalt der Bestätigungsmail mit dem Report als PDF-Dokument im Anhang bleibt das Gefühl, dass man, egal ob die eingereichten Daten stimmen, für die nächsten zwei Jahre das Handelsregister zufrieden gestellt hat.