Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit wies den Antrag nun ab, der auf eine Besonderheit des amerikanischen Prozessrechts gerichtet war: das Mandamus. In Netcoalition and Securities Industry and Financial Markets Association v. Securities and Exchange Commission stellte das Gericht am 30. April 2013 fest, dass die Börsenplätze Self Regulatory Organisations sind. Diese unterliegen zwar der Aufsicht durch die SEC, aber hier lagen keine derartigen außergewöhnlichen Umstände vor, dass sie die Anwendung des begehrten Rechtsbehelfs rechtfertigen. Das Gericht sieht sich gezwungen seine frühere Rechtsprechung zu brechen, denn nach einer Gesetzesänderung ist für die angefochtenen Gebühren nicht länger das Einverständnis der SEC erforderlich.
Der Rechtsbehelf des Mandamus ist eine selten Anwendung findende Eigenart, durch die oberinstanzliche Gerichte qua Verfügung ein Handeln oder Unterlassen unterinstanzlichen Gerichten, aber auch allen anderen öffentlich-rechtlichen Stellen, die kein Ministerium oder Behörde sind, aufgeben – und somit die Selbstverwaltungskompetenz überlagern können. Von den Empfängern werden sie nahezu als Beleidigung aufgefasst, was Anwälte vor ihrer Beantragung zu besonders sorgfältiger Risikoabwägung veranlasst.