Der Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks in Boston, der United States Court of Appeals for the First Circuit, befasste sich am 24. Mai 2013 in Massachusetts Retirement v. CVS Caremark Corporation nur indirekt mit der Frage, ob die Geschäftsführung von CVS falsche Angaben machte oder den Verlust mehrerer Großkunden schon früher hätte melden müssen. Vielmehr war Streitgegenstand, ob das erstinstanzliche Gericht zu Recht einen Failure to state a Claim - auch Demurrer genannt - angenommen hat, also der Klageantrag nicht ausreichend substantiiert ist.
Der Failure to state a Claim ist eine im Zivilprozess übliche Einrede, die in Regel 12(b)(6) der Federal Rules of Procedure kodifiziert ist. Die Richter verwiesen die Sache an die Vorinstanz zurück, da Teile des Klägerinnenvortrags missachtet wurden. Ein Pyrrhus-Sieg: Ihr Hauptanliegen ist gescheitert, denn das Berufungsgericht sah keine Grundlage dafür, dass die Wertverluste der CVS-Aktie auf schuldhaftem Unterlassen von Berichtspflichten des Unternehmensvorstands fußten.