Schwere Jungs erschweren Videospiele
CK • Washington. Erst entschied an der Ostküste ein Revisionsgericht gegen einen Videospielhersteller, der ohne Lizenz einen Amateursportler für Sportfreunde erkennbar in ein Football-Spiel einfügte, ohne seinen Namen zu nennen: Rechte des Avatars im Videospiel, GALJ, 24. Mai 2013; demn. Kochinke, Länderreport USA, Kommunikation & Recht 2013, 7/8.
Am 31. Juli 2013 folgte an der Westküste das gleichrangige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks mit Entscheidungen, die die gewerbliche Redefreiheit gegen das sportlerische Nutzungsrecht an der Persönlichkeit sowie Markenrecht abwägen: Keller v. Electronic Arts, Brown v. Electronic Arts.
Beide Begründungen aus San Francisco sind gründlicher Prüfung empfohlen. Im Brown-Fall verlor der Spieler, der nach Markenrecht geklagte hatte. Im Keller-Fall gewann der Spieler die erste Runde, weil die Verfassungseinrede des Spielherstellers nach dem SLAPP-Gesetz Kaliforniens zurückgewiesen wird, sodass er seinen Persönlichkeitsrechtsanspruch weiterverfolgen darf.
Am 31. Juli 2013 folgte an der Westküste das gleichrangige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks mit Entscheidungen, die die gewerbliche Redefreiheit gegen das sportlerische Nutzungsrecht an der Persönlichkeit sowie Markenrecht abwägen: Keller v. Electronic Arts, Brown v. Electronic Arts.
Beide Begründungen aus San Francisco sind gründlicher Prüfung empfohlen. Im Brown-Fall verlor der Spieler, der nach Markenrecht geklagte hatte. Im Keller-Fall gewann der Spieler die erste Runde, weil die Verfassungseinrede des Spielherstellers nach dem SLAPP-Gesetz Kaliforniens zurückgewiesen wird, sodass er seinen Persönlichkeitsrechtsanspruch weiterverfolgen darf.