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Donnerstag, den 01. Aug. 2013

Schwere Jungs erschweren Videospiele

 
.   Erst entschied an der Ostküste ein Revisions­gericht gegen einen Video­spiel­hersteller, der ohne Lizenz einen Amateur­sportler für Sportfreunde erkennbar in ein Football-Spiel einfügte, ohne seinen Namen zu nennen: Rechte des Avatars im Videospiel, GALJ, 24. Mai 2013; demn. Kochinke, Länderreport USA, Kommunikation & Recht 2013, 7/8.

Am 31. Juli 2013 folgte an der Westküste das gleichrangige Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks mit Entscheidungen, die die gewerbliche Rede­freiheit gegen das sportlerische Nutzungsrecht an der Persönlichkeit sowie Markenrecht abwägen: Keller v. Electronic Arts, Brown v. Electronic Arts.

Beide Begründungen aus San Francisco sind gründlicher Prüfung empfohlen. Im Brown-Fall verlor der Spieler, der nach Markenrecht geklagte hatte. Im Keller-Fall gewann der Spieler die erste Runde, weil die Verfassungs­einrede des Spielherstellers nach dem SLAPP-Gesetz Kaliforniens zurückgewiesen wird, sodass er seinen Persön­lichkeits­rechts­anspruch weiterverfolgen darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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