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Montag, den 05. Aug. 2013

Doktorspiel als Verfassungsfrage

 
.   Ein Sechsjähriger spielte nach einem Arzttermin mit den Zwillingen der Nachbarn Doktor; sie werden von deren Mutter überrascht, die aufgrund guter politischer Beziehungen die Polizei und Staats­anwaltschaft für den Fall als Sexual­verbrechen interessiert. Den Eltern des Jungen gelingt es, diesen Vorwurf sowie die Aufnahme auf die Kriminellen­liste zu verhindern. Dann verklagen sie die Staats­anwaltschaft und Kreisver­waltung wegen Verletzung von Verfassungs­rechten.

Die Zwillinge hatten am Jungen dieselbe Untersuchung vorgenommen wie er an ihnen, stellt das Bundes­berufungsgericht des siebten Bezirks im Fall D.B. v. James Kopp fest, und doch wurden sie nicht gleicher­maßen einer Straf­verfolgung mit der Androhung erheblicher straf- und verwaltungs­rechtlicher Folgen ausgesetzt.

Das Gericht prüft daher die Class of one-Doktrin des verfassungs­rechtlichen Gleich­behandlungs­grundsatzes. Es folgert am 2. August 2013 jedoch, dass die ungleich dramatischere Behandlung des Jungen nach diesem Grundsatz nicht zu einem Verfassungs­verstoß führt, der den Schadens­ersatzanspruch seiner Eltern über $2Mio. plus Straf­schadensersatz, punitive Damages rechtfertigt, und bestätigt die Abweisung der Klage.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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