Der Joffe v. Google-Prozess kann nun im Untergericht fortgesetzt werden, das bereits andere Anspruchsgrundlagen verneint hatte. Obwohl das Bundesgesetz einen verschlüsselten Datenverkehr schützt und einen allgemein zugänglichen Austausch als Verbotsausnahme bezeichnet, wertete das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco am 10. September 2013 WLan-Ausstrahlungen als nicht allgemein zugänglich.
Da jedes WLan-fähige Gerät für die Sammlung von WLan-Daten und den Zugang zu protokollgleichen Sendern konzipiert ist, ist diese zweckverdrehende Würdigung kaum nachvollziehbar. Im Ergebnis bedeutet sie auch, dass die Ausweitung der Nutzung von WLan-Emissionen für neue Techniken, beispielsweise als Ersatz ausgefallener Telefonnetze, gefährdet ist. Das Gesetz stellt auf Radiokommunikation ab, ohne den Begriff zu definierten, und deshalb hangelt sich das Gericht zu einem unerwarteten Ergebnis.