• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 28. Sept. 2013

Wo geht wann das Licht aus?  

.   Ohne Gesetz kein Geld. Der Haushalt stockt im Kongress. Bald fließt kein Geld in die öffent­lichen Kassen, und die Lichter gehen aus. Zuerst soll die Haupt­stadt betroffen werden, obwohl sie ihre eigenen Steuern erhebt. Doch unterliegt sie als Bundes­bezirk der Knute des Kongresses. Ihr Bürger­meister hat bereits Zivil­gehorsam angekündigt. Er wird das gesamte Stadt­personal als essentiell bezeichnen, damit er es weiter­bezahlen darf. Ihm droht Beugehaft.

Im Bund ist das nicht möglich. Deshalb rechnen Soldaten, Rentner, Nahrungs­mittel­empfänger spätestens ab Mitte Oktober mit scharfen Einschnitten. Nur der unver­zichtbare Teil der Beamten wird arbeiten und entlohnt werden dürfen. Alle Spar­maßnahmen müssen aktiviert werden.

Aber auch Sparen kostet. Allein die Ministerien ab- und später wieder anschalten kostet Milliarden. Doch was schert das die Streit­hähne im Kongress, die mit ihrem Machtmittel der Verweigerung das neue Kranken­versicherungs­system abschaffen wollen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.