Stumpfe NSA-Waffe verfassungsvereinbar
CK • Washington. Die NSA-Vorratsdatenspeicherung ist eine stumpfe Waffe, doch praktisch und verfassungsvereinbar, entschied Richter Pauley vom Bundesgericht des New Yorker Südbezirks im Fall American Civil Liberties Union v. Clapper. Im Gegensatz zu seinem Kollegen Leon in Washington, DC - siehe Klayman, Leon: NSA darf das nicht! - erachtete er die Massendatensammlung und -speicherung von Telefonmetadaten nicht als verfassungsrechtlich bedenklich und hielt Abstand zur Frage ihrer Wirksamkeit. Die Klärung der Verhältnismäßigkeit obliege Legislative und Exekutive, urteilte er in seiner 54-seitigen Begründung vom 27. Dezember 2013.