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Samstag, den 28. Dez. 2013

Stumpfe NSA-Waffe verfassungsvereinbar  

.   Die NSA-Vorratsdaten­speicherung ist eine stumpfe Waffe, doch praktisch und verfassungs­vereinbar, entschied Richter Pauley vom Bundes­gericht des New Yorker Süd­bezirks im Fall American Civil Liberties Union v. Clapper. Im Gegen­satz zu seinem Kollegen Leon in Washington, DC - siehe Klayman, Leon: NSA darf das nicht! - erachtete er die Massen­datensammlung und -speicherung von Telefonmetadaten nicht als verfassungs­rechtlich bedenklich und hielt Abstand zur Frage ihrer Wirk­samkeit. Die Klärung der Verhältnis­mäßigkeit obliege Legislative und Exekutive, urteilte er in seiner 54-seitigen Begründung vom 27. Dezember 2013.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.