Vertragspsychologie in der Krise
CK • Washington. Vor dem Klagen über und aus dem krisengeschüttelten Vertrag mit Amerikanern empfiehlt sich ein Blick in die Vertragspsyche der deutschen und amerikanischen Parteien, meine ich im demnächst im Otto-Schmidt-Verlag erscheinenden Kapitel Vertragsverhandlungen in den USA:
Wie eine gesunde Ehe, die darauf angewiesen ist, dass die Partner miteinander sprechen, ist auch die Vertragsdurchführung, gerade mit Amerikanern, darauf angewiesen, dass man nicht nur automatisch gewisse Erwartungen erfüllt, sondern periodisch die Beziehung gemeinsam beleuchtet – ohne Jammern und Belehrungen. Von der deutschen Vertragspartei wird emotional erwartet, dass sie fast roboterhaft funktioniert – Leistungspflichten erfüllt, Produkte liefert, Kaufpreise zahlt, pünktlich Bericht erstattet und auf Korrespondenz antwortet. Die deutsche Seite sollte von der amerikanischen Seite nicht dieselbe Einstellung erwarten; das führt zur Enttäuschung. Personal ändert sich laufend und muss immer wieder neu angelernt werden. Schon der Vertrag schreibt keine festen, verzugsbegründenden Fristen vor, wenn dort nicht für bestimmte Pflichten Time is of the Essence steht. Eine gewisse Laxheit würden Amerikaner nicht bestreiten – jedenfalls nicht im Vergleich zu deutschen Unternehmen. Ihre lockere Art ist oft auch das, was dem Deutschen anfangs so gefallen hat. Man muss später auch damit leben können. Andererseits muss der Deutsche nicht immer das Bild bestätigen, das den Amerikaner beeindruckte: die zuverlässige, unemotionale Robotik.