Wie eine gesunde Ehe, die darauf angewiesen ist, dass die Partner miteinander sprechen, ist auch die Vertragsdurchführung, gerade mit Amerikanern, darauf angewiesen, dass man nicht nur automatisch gewisse Erwartungen erfüllt, sondern periodisch die Beziehung gemeinsam beleuchtet – ohne Jammern und Belehrungen. Von der deutschen Vertragspartei wird emotional erwartet, dass sie fast roboterhaft funktioniert – Leistungspflichten erfüllt, Produkte liefert, Kaufpreise zahlt, pünktlich Bericht erstattet und auf Korrespondenz antwortet. Die deutsche Seite sollte von der amerikanischen Seite nicht dieselbe Einstellung erwarten; das führt zur Enttäuschung. Personal ändert sich laufend und muss immer wieder neu angelernt werden. Schon der Vertrag schreibt keine festen, verzugsbegründenden Fristen vor, wenn dort nicht für bestimmte Pflichten Time is of the Essence steht. Eine gewisse Laxheit würden Amerikaner nicht bestreiten – jedenfalls nicht im Vergleich zu deutschen Unternehmen. Ihre lockere Art ist oft auch das, was dem Deutschen anfangs so gefallen hat. Man muss später auch damit leben können. Andererseits muss der Deutsche nicht immer das Bild bestätigen, das den Amerikaner beeindruckte: die zuverlässige, unemotionale Robotik.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.