Versäumnisurteil aufgehoben
CK • Washington. Auch ein amerikanisches Versäumnisurteil kann aufgehoben werden. Der Antrag auf Wiedereinsetzung liegt im Ermessen des Gerichts, das das Bundesgericht für Kansas am 14. Februar 2014 im Fall Meissner v. BF Labs Inc. beschreibt und anwendet. Es stellt fest, dass die Beklagte sich einen Tag nach Entdeckung der versehentlich vom zustellungsbevollmächtigten Registered Agent falsch weitergeleiteten Klage um den Antrag bemühte, die Klägerin durch den Verzug nicht ungebührlich beschwert ist und die Beklagte ausreichend dargelegt hat, dass sie mit guten Argumenten aufwarten kann. Daher trifft der United States District Court for the District of Kansas in Topeka die Entscheidung zugunsten der Beklagten und räumt ihr zehn Tage für eine Klageerwiderung ein.