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Dienstag, den 25. März 2014

Handy-Beschlagnahme: Was macht der Staat damit?  

.   Strafverteidiger und Handy-, Tablet- und Rechnerbesitzer erfuhren am 20. März 2014, was der Staat mit beschlagnahmter Elektronik anfängt. Die Staatsanwaltschaft will die Geräte und Speichermedien nach Pornographie durchsuchen, doch das Gericht erlaubt es nicht.

Erst muss der Staat darlegen, was er damit erreichen will, und wie die Untersuchungen ablaufen. Der Beschluss des Bundesgerichts der Hauptstadt Washington im Fall USA v. Fujifilm Camera Finepix Containing a 16 Gb Disc soll sicherstellen, dass die Auswertung rechtsstaatlich verläuft.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.