- Discovery: Das Beweisverfahren, auf gut Deutsch das Ausforschungsbeweisverfahren, mit dem u.a. über unbeteiligte Dritte Beweise für Klagebehauptungen gesucht werden. Dieses Verfahren geht der Hauptverhandlung voraus und findet nicht vor dem Gericht statt, sondern zwischen den Parteien.
- Depositions: Die Zeugenvernehmung im Rahmen der Discovery.
- Interrogatories: Eine Anordnung an Zeugen, Unterlagen vorzulegen und schriftliche Fragen zu beantworten.
- Transcript: Das Wortprotokoll der Vernehmung. Zeugenvernehmungen erfolgen im Beisein eines Wortprotokollführers. Das Wortprotokoll wird zu den Verfahrensakten genommen.
- Subpoena: Die Anordnung an Zeugen, der Aufforderung zu Depositions und Interrogatories zu nachzukommen.
- Subpoena Duces Tecum: Eine Anordnung an Zeugen, zur Vernehmung Unterlagen mitzubringen und offenzulegen.
- Protective Order: Eine Verfügung des Gerichts auf Antrag der Zeugen oder Dritter zum Schutz der Unterlagen und protokollierten Aussagen, die im Rahmen der Discovery ins Verfahren eingebracht werden. Normalerweise wird alles den Parteien mitgeteilt und vieles öffentlich zugängig. Durch eine Protective Order werden Teile der Aussagen und Unterlagen geschützt. Der Schutz erfasst meist das Verbot der Veröffentlichung. Praktisch bedeutet es oft, dass nur die beteiligten Anwälte die Aussagen und Unterlagen lesen/wahrnehmen dürfen.
Darf ich denn mit dem Zeugen vor der Vernehmung sprechen, damit er nicht unsere Geschäftsgeheimnisse verrät? Pi-Mal-Daumen-Antwort: Zeugenbeeinflussung ist unzulässig und kann sogar strafbar sein. Die Zeugenladung stellt jedoch kein Mundverbot dar.
Also insgesamt eine ABM für Anwälte, obwohl ich mit dem Verfahren nichts zu tun habe? Leider. Zumal hier in den USA über 50 Rechtsordnungen unterschiedliche Regelungen enthalten. Also alles dort oben unter dem Vorbehalt, dass das anwendbare Recht erst noch ermittelt und ausgewertet werden muss.