Konkret ging es um den Anteil von Granatapfelsaft in einem Saftmischgetränk. Die Beklagte verwendet für diesen Saft ein Etikett, auf dem die Worte Pomegranate Blueberry hervorgehoben werden. Doch der Saft enthält nur 0,3% Granatapfelsaft und 0,2% Heidelbeersaft, während das Etikett einen Hinweis darauf enthält, dass der Saft eine aromatisierte Mischung aus 5 Säften ist. Die Klägerin verklagte die Beklagte wegen der Verletzung des Lanham Acts durch unlauteren Wettbewerb wegen irreführender Werbung oder Kennzeichnung. Die Beklagte behauptete, dass die Kennzeichnung der Saftmischung durch das Lebensmittelgesetz, Federal Food, Drug and Cosmetic Act geregelt sei. Der FDCA verbietet die falsche Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich irreführender Beschreibungen. Die FDA hat eine Reihe von Bestimmungen in Bezug auf Saftmischungen erlassen. Eine Bestimmung betrifft Saftmischungen, auf deren Etikett nicht alle Säfte genannt werden, aus denen die Mischung besteht, sondern nur einige dieser Säfte, die aber nicht überwiegend in der Mischung enthalten sind. Dies soll dann zulässig sein, wenn das Etikett einen Hinweis darauf enthält, dass der genannte Saft als Geschmack oder Aromastoff enthalten ist. Die unterinstanzlichen Gerichte entschieden zugunsten der Klägerin, dass die Kennzeichnung von Saftmischungen allein den Bestimmungen des FDCA und damit nicht denen des Lanham Act unterliege, da der FDCA die Anwendung des Lanham Act ausschließe. Diese Argumentation hätte weitreichende Folgen, weil ein Verstoß gegen den FDCA nicht durch private Unternehmen, sondern nur durch den Staat verfolgt werden kann, während der Lanham Act auch private Klagen zulässt.
Der Supreme Court wies diese Argumentation zurück. Der privatrechtliche Lanham Act sowie der öffentlich-rechtliche FDCA sollen sich ergänzende Gesetze sein, weshalb keiner von beiden die Geltung des jeweils anderen ausschließe. Der Supreme Court hob folglich die Klageabweisung auf und verwies die Sache zur Entscheidung nach dem Lanham Act zurück.