Der Oberste Bundesgerichtshof der USA lehnte in Riley v. California die Argumente ab, das Handy sei Waffen oder Zigarettenschachteln vergleichbar, die Ausnahmen wegen Gefährlichkeit oder Beweisverlust gestatten. Solche Ausnahmen gelten aufgrund von Rechtsgüterabwäungen. Beim Mobiltelefon muss die Abwägung fast immer zugunsten der Privatsphäre ausfallen.
Selbst wenn das Gerät als Waffe gegen Polizisten eingesetzt würde, ist die Sichtung der Daten, die bei 90 Prozent der Bürger fast alle Lebensaspekte vieler Jahre erfassen, nicht notwendig. Ohne einfachen Zugriff auf die Daten verliert die Polizei eine Möglichkeit zur Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten. Dieses Ergebnis wird jedoch von der Verfassung mit dem Durchsuchungsbeschlusserfordernis hingenommen. Das Gericht berücksichtigt, dass im digitalen Zeitalter auch die Anforderung eines Warrant schneller und einfacher wurde. Nur in außergewöhnlichen Fällen ist der Warrant verzichtbar.