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Montag, den 04. Aug. 2014

Arbeitgeber vereinfachter Gruppenklage ausgesetzt  

.   Die Gefahr der Sammelklage ist weithin bekannt. Die Arbeitnehmergruppenklage gegen Arbeitgeber wird eher ignoriert. Doch stellt sie ein beachtliches Risiko für Arbeitgeber dar, da sie geringere Ansprüche an die Schlüssigkeit einer Klage stellt und Ansprüche nach dem komplexen, doch oft unbeachteten bundesrechtlichen Aspekt des Arbeitsrechts, dem Fair Labor Standards Act, verfogt.

Arbeitsrecht ist wie Vertragsrecht primär einzelstaatliches Recht und lässt sich deshalb nicht USA-weit über einen Kamm scheren. Die bundesrechtliche FLSA-Komponente setzt Mindeststandards in Verbindung mit beispielsweise dem Minimum Wage Act des District of Columbia und ermöglicht die Klage eines Arbeitnehmers im eigenen Namen und dem der gleichbetroffenen Kollegen.

Beispielhaft ist der Beschluss des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 1. August 2014 im Fall Bonilla v. Red Bean System Inc. auf die Klage des Klägers und seiner proposed Collective dem Studium empfohlen. Der Kläger beklagt einen Wochenlohn von $625 bei einer Arbeitszeit von nominal 40 und effektiv 60 Stunden. Als non-exempt Employee steht ihm eine Überstundenvergütung zu. Das Gericht stellt fest, dass an die Schlüssigkeit dieses Klagetyps geringere Ansprüche gestellt werden als an eine Sammelklage und andere Klagen und dass der Kläger den Prozess trotz der Rügen der Arbeitgeberin fortsetzen darf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.