×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 09. Aug. 2014

Ablehnung von GMO-Samen als Falschwerbung

 
.   Samengut transportiert ein Lagerhaus- und Transportunternehmer und verweigert mit schriftlichem Hinweis auf bestimmte Biotech-Firmen die Annahme von Samen mit ihrem Genbestand. Eine Biotech-Firma verklagt das Unternehmen wegen schädigender Werbung nach dem Lanham Act, dem Bundesmarkengesetz. Die Beklagte wehrt sich, weil sie solche GMO-Waren selbst in Spurenmengen nicht in ihre Kundenländer liefern darf.

Am 8. August 2014 verkündete das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis einen weitreichenden, lesenswerten Revisionsbeschluss, der die neuere Entscheidung des Supreme Court der USA im Fall Lexmark Int'l, Inc. v. Static Control Components, Inc. umsetzt.

Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte entschieden, dass nicht nur Wettbewerber den Lanham Act-Anspruch geltend machen dürfen. Im Fall Syngenta Seeds, Inc. v. Bunge North America, Inc. wandte der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit diesen Präzedenzfall an, indem er der Biotech-Firma gestattete, diesen Anspruch gegen den beklagten Nichtwettbewerber zu verfolgen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER