Ablehnung von GMO-Samen als Falschwerbung
CK • Washington. Samengut transportiert ein Lagerhaus- und Transportunternehmer und verweigert mit schriftlichem Hinweis auf bestimmte Biotech-Firmen die Annahme von Samen mit ihrem Genbestand. Eine Biotech-Firma verklagt das Unternehmen wegen schädigender Werbung nach dem Lanham Act, dem Bundesmarkengesetz. Die Beklagte wehrt sich, weil sie solche GMO-Waren selbst in Spurenmengen nicht in ihre Kundenländer liefern darf.
Am 8. August 2014 verkündete das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis einen weitreichenden, lesenswerten Revisionsbeschluss, der die neuere Entscheidung des Supreme Court der USA im Fall Lexmark Int'l, Inc. v. Static Control Components, Inc. umsetzt.
Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte entschieden, dass nicht nur Wettbewerber den Lanham Act-Anspruch geltend machen dürfen. Im Fall Syngenta Seeds, Inc. v. Bunge North America, Inc. wandte der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit diesen Präzedenzfall an, indem er der Biotech-Firma gestattete, diesen Anspruch gegen den beklagten Nichtwettbewerber zu verfolgen.
Am 8. August 2014 verkündete das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis einen weitreichenden, lesenswerten Revisionsbeschluss, der die neuere Entscheidung des Supreme Court der USA im Fall Lexmark Int'l, Inc. v. Static Control Components, Inc. umsetzt.
Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte entschieden, dass nicht nur Wettbewerber den Lanham Act-Anspruch geltend machen dürfen. Im Fall Syngenta Seeds, Inc. v. Bunge North America, Inc. wandte der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit diesen Präzedenzfall an, indem er der Biotech-Firma gestattete, diesen Anspruch gegen den beklagten Nichtwettbewerber zu verfolgen.