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Sonntag, den 24. Aug. 2014

Schiedsklausel nach Indianerrecht  

.   Online-Darlehnsverträge verweisen auf Indianerrecht und ein Schiedsverfahren vor dem Sioux-Tribunal im Sioux-Hoheitsgebiet. Das Bundesgericht wies deshalb die Klage eines Darlehnsnehmers wegen eines Zinssatzes von 139% p.a. gegen die -geber ab und verwies die Parteien vor das Indianertribunal.

In der Revision in Chicago gewinnt der Kläger im Fall Deborah Jackson v. Payday Financial LLC vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA. Die 42-seitige Begründung vom 22. August 2014 erklärt lesenswert die Fragen der Ermittelbarkeit des anwendbaren Rechts, die es bejaht, und der Verfügbarkeit des gewählten Schiedstribunals, die es verneint.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.