In der Revision in Chicago gewinnt der Kläger im Fall Deborah Jackson v. Payday Financial LLC vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA. Die 42-seitige Begründung vom 22. August 2014 erklärt lesenswert die Fragen der Ermittelbarkeit des anwendbaren Rechts, die es bejaht, und der Verfügbarkeit des gewählten Schiedstribunals, die es verneint.
In der Revision in Chicago gewinnt der Kläger im Fall Deborah Jackson v. Payday Financial LLC vor dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA. Die 42-seitige Begründung vom 22. August 2014 erklärt lesenswert die Fragen der Ermittelbarkeit des anwendbaren Rechts, die es bejaht, und der Verfügbarkeit des gewählten Schiedstribunals, die es verneint.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.