Anwältin haftet für Mahnung
CK • Washington. Als Anwalt sollte man die Finger vom Verbraucherinkasso lassen, lehrt anschaulich der Fall Pollard v. Law Office of Mandy L. Spauldi zum bundesrechtlichen Fair Debt Collection Practices Act in 15 USC §1692. Ursprünglich sollte das Gesetz Knochenbrecher in die Schranken verweisen, doch hielten es immer mehr Gerichte für anwendbar auf Rechtsanwälte.
Eine juristisch sauber formulierte Zahlungsaufforderung, die auch der jüngste Landrichter verstehen kann, entspricht nicht den Voraussetzungen des Gesetzes. Es soll nämlich den dummen, unerfahrenen und ahnungslosen Verbraucher schützen, selbst wenn die Mahnung gerissene Betrüger anspricht.
Die einzelnen Zielrichtungen des Gesetzes erklärte das immer eloquente Bundesberufungsgericht des erstens Bezirks der USA in Boston am 8. September 2014, als es die Schadensersatzhaftung einer Inkassoanwältin bestätigt. Auch ausländische Anwälte, die Schuldner in den USA verfolgen, sollten den Revisionsbeschluss zur Vermeidung einer Haftung ebenso wie die Gesetzesbestimmungen lesen.
Eine juristisch sauber formulierte Zahlungsaufforderung, die auch der jüngste Landrichter verstehen kann, entspricht nicht den Voraussetzungen des Gesetzes. Es soll nämlich den dummen, unerfahrenen und ahnungslosen Verbraucher schützen, selbst wenn die Mahnung gerissene Betrüger anspricht.
Die einzelnen Zielrichtungen des Gesetzes erklärte das immer eloquente Bundesberufungsgericht des erstens Bezirks der USA in Boston am 8. September 2014, als es die Schadensersatzhaftung einer Inkassoanwältin bestätigt. Auch ausländische Anwälte, die Schuldner in den USA verfolgen, sollten den Revisionsbeschluss zur Vermeidung einer Haftung ebenso wie die Gesetzesbestimmungen lesen.