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Freitag, den 23. Jan. 2015

Prozessbesessen in Haft  

.   Kurz und bündig prüfte und erörterte das Bundes­gericht der US-Hauptstadt Washington am 22. Januar 2015 in seiner Urteils­begründung in Fourstar v. Garden City Group das einge­schränkte Recht von Häft­lingen, gebüh­renfrei zu klagen. Nach dem Prison Litigation Reform Act haben sie drei Freischüsse.

Danach müssen sie wie jeder andere auch zahlen, es sei denn, sie seien einer unmittel­baren physi­schen Gefahr ausgesetzt. Die Schranke fällt nur, wenn die drei Prozesse als unschlüssig, böswillig oder missbräuchlich abgewiesen wurden, 28 USC §1915(g). Ihre Voraus­setzungen sind hier erfüllt. Das Gericht stellte fest, dass die Schranke den Rechtsstaat­lichkeits­grundsatz, Due Process, nicht verletzt.

Es wies den Antrag auf Gebühren­befreiung und die Klage ab. Merk­würdig ist lediglich, dass die Abweisung nicht erklärt, ob sie mit oder ohne Prejudice erfolgt, da das Gericht die Klage nicht inhaltlich geprüft hatte. Eine neue Einrei­chung wäre zuläs­sig, wenn die Abweisung without Prejudice wirkt. Immerhin gestattet das Gericht dem Häft­ling die Revision.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.