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Montag, den 26. Jan. 2015

Amtsjurist - $510/Stunde - gewinnt Erstattung

 
.   Als die Bundesverwaltung einen Lieferanten wegen über­zogener Rechnungen auf dreifachen Schadens­ersatz verklagte, verweigerte dieser mehrfach die Mitwirkung am Beweis­ausfor­schungsver­fahren, Discovery, und der Staat verlangte dann auch den Ersatz der Kosten des Beamten, der als Jurist seinen Prozess führte.

Eine in mehrfacher Hinsicht lehrreiche Entschei­dung im Fall USA v. Dynamic Visions Inc. folgte am 23. Januar 2015. Das Bundes­gericht der Hauptstadt erklärt darin zuerst, dass der Anspruch wegen der rechts­widrig unter­lassenen Offenlegung von Beweisen berechtigt ist. Die Beklagte hatte mehrfach Gerichts­termine verur­sacht, in denen das Gericht die Offen­legungs­begehren der Klägerin bestätigte und die Einsprüche der Beklagten als ungerecht­fertigt ablehnte.

Nach Rule 37 FRCP des Bundesprozess­rechts entstand der Erstattungs­anspruch, sodass das Gericht den behaup­teten Zeit­aufwand von 126,5 Stunden des Bundes­rechts­anwalts prüfte und als nachge­wiesen und ange­messen bestätigte. Dieser ist nach der anwend­baren Matrix bei einem Juristen mit 26 Jahren Erfah­rung mit dem Stunden­satz von $510 zu multi­plizieren. Damit kostet die Beklagte ihre Wider­spenstigkeit zusätzliche 64.515 Dollar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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