Offizierin nach Ehebruch entlassen
CK • Washington. Den Chef der Marine im Pentagon verklagte eine Offizierin im Bundesgericht der Hauptstadt in Syneeda Lynn Penland v. Raymond E. Mabus, Jr. Am 30. Januar 2015 verlor sie vorläufig die Rüge ihrer Entlassung kurz vor dem Erwerb ihres Pensionsanspruchs. Die Kündigung folgte einem mit Sexbildern belegten Vorwurf des Ehebruchs, der den Verhaltenserwartungen an einen Offizier nicht entsprechen solle.
Die Klägerin war vom Kriegsgericht und Personaltribunal des unehrenhaften Verhaltens überführt worden, argumentierte jedoch vor dem ordentlichen Gericht, dass Marinefrauen beim Ehebruch strenger als Seemänner beurteilt würden, der fragliche Mann ein Zivilist gewesen sei, die Verurteilung aufgrund der Muttermale des unbekannten Mannes in den Bildern unzulässig gewesen sei und ihre Ehe ihres Wissens bereits geschieden war.
Gegen diese Vorwürfe führte die Marine an, sie sei vor dem Zivilgericht immun - keine Ausnahme greife. Das Bundesgericht erörterte ausführlich und lesenswert die Immunitätsausnahmen und die Reife der vorgetragenen Sachverhaltsbehauptungen für eine Entscheidung. Im Ergebnis wies es die meisten Ansprüche ab, weil der Vortrag unvollständig war, doch darf die Klägerin eine neue Klage einreichen. Zudem entlastete der United States District Court for the District of Columbia die mitbeklagten Offiziere aus prozessualen Gründen, weil nur die Marine selbst verklagt werden könne.
Die Klägerin war vom Kriegsgericht und Personaltribunal des unehrenhaften Verhaltens überführt worden, argumentierte jedoch vor dem ordentlichen Gericht, dass Marinefrauen beim Ehebruch strenger als Seemänner beurteilt würden, der fragliche Mann ein Zivilist gewesen sei, die Verurteilung aufgrund der Muttermale des unbekannten Mannes in den Bildern unzulässig gewesen sei und ihre Ehe ihres Wissens bereits geschieden war.
Gegen diese Vorwürfe führte die Marine an, sie sei vor dem Zivilgericht immun - keine Ausnahme greife. Das Bundesgericht erörterte ausführlich und lesenswert die Immunitätsausnahmen und die Reife der vorgetragenen Sachverhaltsbehauptungen für eine Entscheidung. Im Ergebnis wies es die meisten Ansprüche ab, weil der Vortrag unvollständig war, doch darf die Klägerin eine neue Klage einreichen. Zudem entlastete der United States District Court for the District of Columbia die mitbeklagten Offiziere aus prozessualen Gründen, weil nur die Marine selbst verklagt werden könne.