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Freitag, den 30. Jan. 2015

Offizierin nach Ehebruch entlassen

 
.   Den Chef der Marine im Pentagon verklagte eine Offizierin im Bundes­gericht der Hauptstadt in Syneeda Lynn Penland v. Raymond E. Mabus, Jr. Am 30. Januar 2015 verlor sie vorläufig die Rüge ihrer Entlas­sung kurz vor dem Erwerb ihres Pensions­anspruchs. Die Kün­digung folgte einem mit Sex­bildern belegten Vorwurf des Ehebruchs, der den Verhaltens­erwartungen an einen Offizier nicht ent­sprechen solle.

Die Klägerin war vom Kriegsgericht und Personaltribunal des unehren­haften Verhal­tens über­führt worden, argumen­tierte jedoch vor dem ordent­lichen Gericht, dass Marine­frauen beim Ehebruch strenger als Seemänner beurteilt würden, der frag­liche Mann ein Zivilist gewesen sei, die Verur­teilung aufgrund der Mutter­male des unbe­kannten Mannes in den Bildern unzu­lässig gewesen sei und ihre Ehe ihres Wissens bereits geschieden war.

Gegen diese Vorwürfe führte die Marine an, sie sei vor dem Zivil­gericht immun - keine Ausnahme greife. Das Bundes­gericht erörterte ausführ­lich und lesenswert die Immunitäts­ausnahmen und die Reife der vorge­tragenen Sachver­haltsbehaup­tungen für eine Entscheidung. Im Ergebnis wies es die meisten Ansprüche ab, weil der Vortrag unvoll­ständig war, doch darf die Klägerin eine neue Klage einreichen. Zudem entlastete der United States District Court for the District of Columbia die mitbe­klagten Offiziere aus prozes­sualen Gründen, weil nur die Marine selbst verklagt werden könne.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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