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Montag, den 30. März 2015

Hersteller trickst Agentur aus: Nachfolgerhaftung?  

.   3261 Stunden arbeitete eine Werbeagentur an Pro­jekten eines Her­stellers. Erfolg­reich, doch ohne Glück. Der Her­steller zahlte nicht und verkaufte die Pro­jekte im Wege eines Assets Purchase an Gesell­schaften, um damit die Haf­tung abzu­schütteln. Nach der Klage erfuhr die Agentur in TBC Inc. v. DEI Holdings Inc., dass diese Trans­aktionen wirk­sam sind, aber am 24. März 2015 erfochte sie einen Teilerfolg.

Die Entscheidung vom Bundesgericht für Mary­land erläu­tert ausführ­lich, wie der Haf­tungs­verlust beim Asset Purchase im Gegen­satz zu einer Firmen­über­nahme funk­tioniert. Der kundige Leser ahnt auch, dass die Klä­gerin mit einer besseren Klage­formu­lierung mög­licher­weise auch in diesem Fall hätte Erfolg haben können - und wenn nicht, dann viel­leicht im Durch­griff auf die Gesell­schaft nach dem Grund­satz des Piercing of the Corporate Veil.

Das Gerichte gelangte jedenfalls zu einer Abwei­sung der Ansprüche gegen die mitbe­klagten Gesell­schaften als Projekt­nachfol­ger mit jeweils detail­lierter Schlüssig­keits­prüfung. Ebenso ausführ­lich und lehr­reich gelangte es jedoch zugunsten der Agentur zur Schlüssig­keit der gegen die Mutter­gesell­schaft gerich­teten Vertrags­ansprüche und Ansprüche aus unge­recht­fertig­ter Berei­cherung.

Der Fall darf nun für den nächsten Prozess­abschnitt vor den Geschwo­renen vorbe­reitet werden - wenn die Parteien nicht, wie üblich, zur Vermei­dung der erheb­lichen weiteren Kosten einen vertrau­lichen Vergleich schließen, um den aufgewirbelten Staub unter den Teppich zu kehren.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.